Überbrückungshilfe III: Erste Abschläge an Unternehmen ausgeschüttet

| Politik Politik

Einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III hat der Bund erste Abschlagszahlungen an Unternehmen auf den Weg gebracht. Das sei eine gute Nachricht für viele Unternehmen, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser befinden, teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Seit Mittwoch können durch die Corona-Krise geplagte Unternehmen Anträge über das Internet einreichen. Nach Angaben des Ministeriums gingen bis Donnerstagabend 282 Anträge ein, etwa 4,5 Millionen Euro konnten ausgereicht werden.

Unternehmen, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen, hieß es. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut Ministerium die Hilfe für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasse November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.