Überbrückungshilfe IV: Starke Nachfrage aus Gastgewerbe / Video mit Informationen zur Antragsstellung

| Politik Politik

Die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich von Belastungen durch die Corona-Krise stößt vor allem im Gastgewerbe auf Nachfrage. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde unmittelbar mit dem Start der verbesserten Hilfen am Freitag ein Fördervolumen von fast 200 000 Euro beantragt. (Hier Informationen zur Antragsstellung)

Die ersten Anträge seien unter anderem aus Bremen und Nordrhein-Westfalen eingereicht worden und hätten vor allem das Gastgewerbe betroffen, teilte das Ministerium am Samstag weiter mit.

Seit Freitag können bis Ende April Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Förderbedingungen für Unternehmen wurden den Angaben zufolge nochmals verbessert, «um die Sorgen der betroffenen Branchen aufzunehmen». So könnten jetzt nicht nur Sach-, sondern auch Personalkosten geltend gemacht werden, die Unternehmen durch 2G- und 2G-plus-Zutrittskontrollen entstehen.

 

Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100 000 Unternehmen Anträge stellen, hieß es weiter. Bereits in den nächsten Wochen würden erste Abschlagszahlungen ausgezahlt, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesagt. «Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwendig und kostspielig ist, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen.» Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte: «Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern.»

Überbrückungshilfe IV kann über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro je Fördermonat genehmigen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden. (Mit Material der dpa)

Was Gastgeber jetzt beachten sollten, bringt Erich Nagl von ETL ADHOGA in einem Video auf den Punkt:


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.