Übernachtungssteuer in Schwerin steigt auf sieben Prozent

| Politik Politik

Die von Finanzproblemen geplagte Landeshauptstadt Schwerin hat die Übernachtungssteuer zum 1. Mai erhöht. Nun müssen nicht mehr fünf, sondern sieben Prozent des Übernachtungspreises an die Kommune abgeführt werden. Von der Anhebung erhofft sich Kämmerer Silvio Horn 400.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr, zusätzlich zu den bisher 900.000 Euro.

Von der Steuer befreit sind Kinder- und Jugendgruppenreisen sowie Übernachtungen in Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, wie es in der Satzung heißt. Die Stadtvertretung hatte im März beschlossen, die auch als Bettensteuer bekannte Abgabe zu erhöhen, denn im Haushalt der Landeshauptstadt klafft ein Loch. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns verlangt deshalb die Erhöhung der Einnahmen oder die Streichung von Ausgaben.

Unmut in der Hotellerie

Der Unmut unter Tourismus-Anbietern in Schwerin ist groß. Die Betreiber der Pension «Karina» etwa wettern auf ihrer Internetseite, die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands sei nun in der Spitze der teuersten deutschen Städte im Bereich Übernachtungssteuerkosten angekommen. Eine kurze Recherche im Netz ergibt: Es gibt Städte, die 7,5 Prozent verlangen. Beispiele sind Berlin, Potsdam und Dortmund. In Wismar werden fünf Prozent fällig, ebenso in München. In Hamburg ist die Abgabe gestaffelt, bei einem Übernachtungspreis von 100 Euro werden zum Beispiel 2,40 Euro pro Person fällig. 

Die Hansestadt Rostock erhebt eine Kurabgabe von 3,70 Euro je Übernachtungsgast, wobei dann auch der ÖPNV kostenfrei benutzt werden darf. Dort müssen laut Satzung übrigens auch Tagesbesucher eine Abgabe in Höhe von 2,55 Euro je Tag entrichten. Doch dass jemand von außerhalb bezahlt, wenn er für einen Stadtbummel nach Rostock fährt, ist bisher nicht bekannt geworden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.