Übersicht über die 2G-Regelungen für Restaurants und Hotels in den Bundesländern

| Politik Politik

Nachdem in Hamburg bereits Ende August ein 2G-Optionsmodell eingeführt wurde, haben weitere Bundesländer mittlerweile ähnliche Regelungen umgesetzt. Unter den in den Verordnungen jeweils geregelten Voraussetzungen entfallen dann je nach Bundesland in unterschiedlicher Ausprägung Corona-Auflagen wie etwa die Maskenpflicht oder der Mindestabstand. Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg mit einer „2G+“-Regelung (d.h. Genesene, Geimpfte plus ein bestimmter Anteil Getesteter). In Baden-Württemberg gilt im Unterschied zu den genannten Bundesländern kein optionales 2G-Modell, sondern ab Erreichen der „Alarmstufe“ eine zwingende 2G-Vorgabe. In weiteren Bundesländern wird mit den nächsten Verordnungen die Einführung einer 2G-Regelung erwartet. Bemerkenswert noch, dass Hamburg jetzt als erstes Bundesland eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die entsprechende Speicherung der Beschäftigtendaten in Kraft gesetzt hat. 

„Festzustellen ist leider einmal mehr, dass sich Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Länderregelungen teils erheblich unterscheiden“, moniert der DEHOGA. Daher hat der Bundesverband eine Übersicht über die aktuellen 2G-Regelungen in den Bundesländern gefertigt, die auf der DEHOGA-Corona-Website heruntergeladen werden können. Diese enthält auch Informationen zu den jeweiligen Vorgaben für die Beschäftigten im 2G-Modell und die Regelungen zu den Ausnahmen. 

Soweit sich die Details der Regelungen nicht eindeutig aus dem Wortlaut der jeweiligen Verordnungen ergeben, haben wir auf die FAQ der Länder bzw. der DEHOGA-Landesverbände zurückgegriffen. Das ändert allerdings leider nichts daran, dass es bei Umsetzung von 2G durch die Betriebe weiter offene Fragen gibt. 

Wie wir aus den Ländern mit 2G-Modellen hören, ist die Bewertung dieser zusätzlichen Option durch die Betriebe höchst unterschiedlich und hängt insbesondere vom Betriebstyp und vom Gästeklientel ab.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.