Ungeimpfte AfD-Abgeordnete dürfen nicht in Berliner Hotels

| Politik Politik

Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner 2G-Regelung für Hotels gescheitert. Die Klägerinnen und Kläger hätten eine Verletzung von Grundrechten «nicht hinreichend dargelegt», teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Außerdem hätten sie sich mit ihrem Eilantrag zunächst an die zuständigen Berliner Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 2 BvR 2164/21)

Die neue Berliner Corona-Verordnung sieht vor, dass «Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen» nur «unter der 2G-Bedingung angeboten» werden können. Das bedeutet, dass sie nur Geimpften und Genesenen offenstehen. Ungeimpfte dürfen sich auch mit negativem Test nicht einquartieren.

Die elf nach eigenen Angaben ungeimpften Abgeordneten hatten argumentiert, sie lebten «außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag» und seien in Sitzungswochen auf Übernachtungen in der Hauptstadt angewiesen. So hätten sie keine Möglichkeit, an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen. Die Verschärfung der Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sehen das anders. Es dürfe zwar niemand daran gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten auszuüben. Hier gehe es aber um «eine Regelung, die in eine andere Richtung zielt und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat». Im benachbarten Brandenburg gebe es außerdem für Geschäfts- und Dienstreisende eine Ausnahme von der 2G-Regel. «Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass den Beschwerdeführern keine Möglichkeiten zur Verfügung standen, den geltend gemachten Nachteil auf zumutbare Weise abzuwenden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.