Unionspolitiker wollen Minijobs abschaffen - DEHOGA warnt vor Schwarzarbeit

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Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer heftigen politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten und die Gewerkschaft ver.di sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung und befürchtet einen Anstieg der Schwarzarbeit.

Kritiker: Minijobs als „Parallelwelt der Arbeit“ - DEHOGA warnt: „Nicht wegzudenken“

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Union, Stefan Nacke (CDU), forderte in der Süddeutschen Zeitung die teilweise Abschaffung des Systems, insbesondere dort, "wo sie reguläre Arbeit verdrängen". Er bezeichnete Minijobs als eine "Parallelwelt der Arbeit", die das Fundament des Sozialstaats aushöhle.

Nacke kritisierte, dass das Prinzip "brutto gleich netto" zwar verlockend klinge, aber "im Kern unsozial" sei. Es verlagere die Kosten der Absicherung von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit auf die Allgemeinheit. Die Folge seien geringere Einnahmen in der Sozialversicherung und steigende Ausgaben in der Grundsicherung.

ver.di: „Berufliche Sackgasse“

Zustimmung kommt von der Gewerkschaft. Frank Werneke, der Vorsitzende von ver.di, argumentierte, Minijobs seien kein Sprungbrett, sondern eine "berufliche Sackgasse für viele, besonders für Frauen", da sie gute, sozial abgesicherte Arbeit verdrängten. Angesichts des Fachkräftemangels brauche Deutschland einen Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und armutsfesten Renten. Eine Reform der geringfügigen Beschäftigung sei dringend notwendig.

Heute arbeiten sechs bis acht Millionen Menschen in einem Minijob. Ursprünglich für kleine und gelegentliche Tätigkeiten gedacht, sei die geringfügige Beschäftigung laut Kritikern zum Regelfall geworden, etwa in der Gastronomie, im Handel oder bei der Reinigung.

DEHOGA warnt: „Nicht wegzudenken“ und Schwarzarbeit

Der DEHOGA Bundesverband, der Hoteliers und Gastwirte vertritt, stellt sich vehement gegen die Abschaffungspläne. Geschäftsführerin Sandra Warden erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, Minijobs seien "aus der Gastwelt nicht wegzudenken".

Warden warnte vor den unmittelbaren Konsequenzen einer politischen Intervention: „Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Angriffe auf die Minijobs zum Wegfall solcher Jobs oder zur Abwanderung in die Schwarzarbeit führen.“

Anstatt das bewährte System anzugreifen, appelliere der DEHOGA "dringend" an die Bundesregierung, sich auf die Abarbeitung des Koalitionsvertrages, auf Maßnahmen zur Flexibilisierung und zum Abbau von Bürokratie zu konzentrieren.

Fakten zum Minijob

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, die in zwei Arten unterschieden werden:

  1. Der 556-Euro-Minijob: Das Arbeitsentgelt darf monatlich 556 Euro nicht überschreiten. Die Beschäftigten sind nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig und können sich von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen.

  2. Der kurzfristige Minijob: Die Beschäftigungsdauer darf 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten (z.B. Saisonarbeit).


 

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