Urteilsbegründung: Warum die Tübinger Verpackungssteuer gegen Bundesrecht verstößt

| Politik Politik

Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Urteils, das am 30. März verkündet worden war.

Die Richter halten die Steuer zudem für unwirksam, weil sie nicht nur auf Verpackungen zum Verzehr vor Ort begrenzt sei, sondern sich auch auf Produkte zum Mitnehmen beziehe. Weil Verpackungen so auch außerhalb Tübingens weggeworfen werden können, greife die Steuer zu weit. Zudem stören sich die Verwaltungsrichter am Begriff Einzelmahlzeit. Sie befürchten eine Ungleichbehandlung, weil dieser nicht klar genug definiert sei.

In Tübingen wird seit Januar eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Inhaberin einer McDonalds-Filiale in der Stadt hatte dagegen geklagt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) teilte am Mittwoch mit, das Gericht sage letztlich, die Kommunen müssten sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. «Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.» Der Bundesgesetzgeber solle klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist.

Die Stadt prüft nun die Urteilsbegründung und will dem Gemeinderat danach eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung muss spätestens in der Sitzung vom 28. April fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.