Verbände freuen sich über längeren Anspruch auf mehr Kurzarbeitergeld

| Politik Politik

Die Verlängerung des höheren Kurzarbeitergelds trifft bei Arbeitgebern auf ein positives Echo. Mehrere Unternehmensverbände begrüßten am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag am Vormittag gebilligt hatte.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Guido Zöllick erklärte, dass die Entscheidung den «Verlust von erneut Zigtausenden Mitarbeitern» verhindert habe. «Die Fortsetzung des aufgestockten Kurzarbeitergeldes ist für unsere Branche von zentraler Bedeutung», sagte er.

Die Regelung zum höheren Kurzarbeitergeld, die nun nicht mehr wie ursprünglich geplant Ende Dezember ausläuft, sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten - statt 60 Prozent.

Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem niedrigeren Nettoentgelt während der Kurzarbeit und dem Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erhalten würde.

Wenn ein Kind im Haushalt lebt, soll der Satz auf 77 Prozent steigen. Ab dem siebten Bezugsmonat sind gemäß der erhöhten Sätze 80 Prozent vorgesehen, mit Kind 87 Prozent. All dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten. Welche Regeln nach dem 31. März kommenden Jahres gelten werden, ist noch unklar.

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Krise war bereits per Verordnung verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten wurde für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Verlängerung bezog sich zunächst allerdings nicht auf das erhöhte Kurzarbeitergeld. Mit der jetzigen Regelung wurde auch das angepasst. Die höheren Kurzarbeitergeld-Sätze waren im Mai 2020 verabschiedet worden.

Dehoga und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) mahnten allerdings an, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in vollem Umfang tragen müsse, um Arbeitgeber zu entlasten. Die jüngste Verordnung zum Kurzarbeitergeld sieht vor, dass die bisherige vollständige Erstattung der Beiträge auf die Hälfte reduziert werden soll.

«Bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die aktuelle Planung, die vollständige Erstattung auf die Hälfte zu verringern, ist für die das zweite Jahr in Folge krisengeplagte Branche finanziell nicht zu stemmen», erklärte am Freitag Daniela Gerdes, Vorsitzende der Kommission Tourismus des BVMW. Dehoga-Chef Zöllick forderte «volle Unterstützung und Planungssicherheit» für die Betriebe. Die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge dürfe keineswegs bis Ende des Monats auslaufen, erklärte er.

Auf dpa-Anfrage verwies das Bundesarbeitsministerium lediglich auf die Verordnung vom 24. November. Darin ist unter anderem geregelt, dass Arbeitgeber auch weiterhin die Möglichkeit haben, die vollen Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen, wenn sie ihren Mitarbeitern eine geförderte berufliche Weiterbildung ermöglichen.

Das Kurzarbeitergeld, das Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit für ihre Mitarbeiter beantragen müssen, soll in Krisenzeiten einen Lohnausfall ausgleichen. Im Zuge der Corona-Pandemie war der Zugang zu diesem Instrument deutlich erleichtert worden, etwa auch über einen neu geschaffenen Anspruch für Leiharbeiter. Nach den jüngsten Daten hatten bis September in Deutschland 795 000 Menschen Kurzarbeit in Anspruch genommen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.