Verbände lehnen staatliches Tierhaltungs-Label für Gastronomie ab

| Politik Politik

Eine diskutierte Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) auf Gastronomie, Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete Produkte stößt bei Vertretern verschiedener Branchen auf deutlichen Widerstand. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der DEHOGA Bundesverband, das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) sowie der Grosshandelsverband Foodservice (GVF) entschieden gegen die Pläne aus.

„Wir befürworten grundsätzlich mehr Transparenz im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – insbesondere dort, wo ein klarer Bedarf besteht und eine Kennzeichnung sinnvoll ist. Für den Außer-Haus-Markt trifft dies jedoch überwiegend nicht zu. Wir lehnen daher die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf diesen Bereich ab“, heißt es in dem Positionspapier. Die Verbände sehen darin vor allem eine neue, unnötige Bürokratiebelastung, Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Gefahr, dass deutsche Schweinefleischproduzenten durch verstärkte Nutzung von Importware geschwächt werden.

Hintergrund

Ab 1. März 2026 gilt für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Mast eine verpflichtende Haltungskennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien. Die Politik prüft derzeit, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten. Die Verbände warnen vor massiven Folgen für die Branche, sollte diese Ausweitung kommen.

Vier zentrale Kritikpunkte der Branche

1. Bürokratische Überforderung:
Restaurants und Imbisse müssten jede Veränderung in der Lieferkette dokumentieren und Speisekarten ständig anpassen – etwa, wenn Fleisch aus verschiedenen Herkunftsländern oder Haltungsformen verwendet wird. Fehlerhafte Angaben könnten rechtliche Folgen haben.

2. Wettbewerbsnachteil für regionale Erzeuger:
Importware aus anderen EU-Staaten wäre von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen. Gastronomen könnten deshalb gezwungen sein, auf günstigeres Fleisch ohne Kennzeichnung auszuweichen – zulasten heimischer Produzenten.

3. Gefahr für kleine und mittelständische Betriebe:
Viele kleine und mittelständische Unternehmen verfügen weder über Personal noch Ressourcen, um zusätzliche Dokumentationspflichten umzusetzen. Die Folge: Angebotskürzungen oder Geschäftsaufgaben.

4. Geringes Verbraucherinteresse:
Die Erfahrungswerte der Gastronomie-Branche zeigen, dass die Tierhaltungskennzeichnung beim Restaurantbesuch für die meisten Gäste keine große Rolle spielt. Die meisten Betriebe sind in Brancheninitiativen für Tierwohl engagiert und informieren zudem freiwillig über Herkunft und Haltung – ganz ohne gesetzliche Vorgabe.

Appell an die Politik

Die Gastronomie, der Lebensmittelgroßhandel und die Lieferanten der Tiefkühlwirtschaft fordern die Bundesregierung auf, von einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie, Außer-Haus-Verpflegung und auf verarbeitete Produkte abzusehen. „Die Maßnahme würde enorme Bürokratie schaffen, ohne einen spürbaren Mehrwert für Gäste oder Tierwohl zu liefern“, heißt es im Positionspapier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.