Verbands-Zoff in Rheinland-Pfalz: Gericht deutet Entscheidung pro DEHOGA an

| Politik Politik

Im Prozess um die vorgezogene Wiederwahl des rheinland-pfälzischen DEHOGA-Präsidenten, Gereon Haumann, deutet sich ein juristischer Erfolg für den Verband an. Die Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hält den Beschluss der Delegiertenversammlung vom August 2018 für wirksam. Eine Entscheidung soll am 12. Dezember verkündet werden.

Haumann steht seit 2009 an der Spitze des DEHOGA Rheinland-Pfalz, der nach eigenen Angaben rund 5.000 Gastgewerbe-Betriebe im Land vertritt. Seine Amtszeit wäre eigentlich erst 2021 abgelaufen. Dennoch beschloss die Delegiertenversammlung des Branchenverbandes im August 2018 die vorzeitige Verlängerung der Amtszeit um weitere acht Jahre über 2021 hinaus, also bis 2029. 20 Hoteliers und Gastronomen hatten gegen die frühe Wiederwahl geklagt und wollen vor Gericht erreichen, dass der im August 2018 gefasste Beschluss zur vorzeitigen Verlängerung der Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre über das eigentliche Ende 2021 hinaus für unwirksam erklärt wird.

Ungeachtet der Kritik an der vorzeitigen Wiederwahl hatte der DEHOGA Rheinland-Pfalz im vergangenen Mai seinem Präsidenten das Vertrauen ausgesprochen. Der Große Vorstand des Landesverbandes hatte zudem eine Beschwerde eines des Traben-Trarbacher Hotelier Matthias Ganter gegen seinen Ausschluss aus dem Verband abgewiesen. Ganter hat inzwischen auch Klage gegen seinen Ausschluss eingereicht. Das bestätigte der Hotelier von der Mosel dem Trierischen Volksfreund.

Mehrere Hoteliers und Gastronomen hatten den DEHOGA Rheinland-Pfalz in diesem Jahr aus Protest verlassen. Die teils namhaften Unternehmer kritisierten in einem Schreiben das Gehalt des Präsidenten Haumann und sprechen davon, dass hier Gelder „verschwendet“ würden. (Tageskarte berichtete)

Dehoga-Anwalt Rolf Bietmann argumentierte, Haumann habe Angebote aus der Privatwirtschaft gehabt. Der DEHOGA habe ihn binden wollen. Das sei mit großer Mehrheit geschehen. Richterin Telscher-Kolb sagte, nach der bisherigen Auffassung des Gerichts solle eine Wiederwahl grundsätzlich «recht zeitnah» zum Ende einer Amtszeit geschehen. Von daher habe der Beschluss für die vorgezogene Wiederwahl zwar gegen die Satzung verstoßen. Allerdings betrachte das Gericht ihn als «satzungsbrechenden Beschluss», weil er mit sehr großer Mehrheit gefasst worden sei, mit der auch eine formale Änderung der Satzung möglich gewesen wäre. Die Klägerseite hält «satzungsbrechende Beschlüsse» für nicht mit dem Vereinsrecht vereinbar. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.