Verbandszoff in Rheinland-Pfalz: Gericht lehnt Ausschluss von Matthias Ganter ab

| Politik Politik

Gastgeber Matthias Ganter von der Mosel wollte die Wahl des Präsidenten Gereon Haumann für Nichtig erklären lassen, unterlag vor Gericht und flog aus dem DEHOGA. Jetzt hat ein Landgericht den Ausschluss des prominenten Hoteliers aus dem Verband abgelehnt.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der Ganter vor die Tür gesetzt hatte, nahm das gestern vom Landgericht Bad Kreuznach verkündete Urteil im Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz gegen Matthias Ganter zur Kenntnis. Das Urteil zur Ablehnung des Ausschlusses und dessen schriftliche Begründung liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dem Beklagten stehen Rechtsmittel zu.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen wollten. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlug medial hohe Wellen in dem Bundesland. Sogar das Fernsehen berichtete. Hier Hintergründe zu der Angelegenheit bei Tageskarte.

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz schloss Ganter aus Traben-Trarbach daraufhin aus dem Verband aus. Wie Medien berichten, warf der Verband dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband legte Ganter Beschwerde und Rechtsmittel einlegen und gewann nun vor Gericht.

Bei dem Streit um die Wahlen des Präsidenten aus dem Jahr 2019 unterlag die Gruppe um Ganter allerdings vor einigen Monaten vor Gericht.  Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, waren rechtens, entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Dezember 2020. Die Richter wiesen damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.

Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.