Verbraucherschutz bei Internetplattformen: Kartellamt fordert mehr Befugnisse

| Politik Politik

Der Präsident der Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, fordert mehr Befugnisse für seine Behörde beim Verbraucherschutz. Mit Blick auf Onlineportale sagte Mundt dem Bonner General-Anzeiger: "Wir möchten gerne Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben." Beim Verbraucherschutz könne die Bonner Behörde bislang nur Untersuchungen durchführen, ohne eine Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse. "Bei Internetvergleichsportalen haben wir viele Dinge festgestellt, die wir gerne abstellen würden", erläuterte Mundt. Manche Internetplattformen erweckten bei Verbrauchern den Eindruck, dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen sei das aber oft nicht so. Bei Telekommunikation- und Energietarifvergleichen könnten Firmen ganz oben in der Liste erscheinen, wenn sie dafür zahlten. "Hier wollen wir nicht nur aufklären, sondern Verbraucherrechte zügig und zielgerichtet durchsetzen können", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hat jüngst den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Mit Blick auf die Hotellerie kommentiert das Amt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen.“ Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts. (Tageskarte berichtete).

Ferner hat das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will Betreiber von Internet-Portalen befragen, um herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Manipulationen sind. (Tageskarte berichtete)

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12.Juni 2017).

Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs (vgl. Pressemitteilung vom 13.Dezember 2017).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.