Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeit wird um drei Monate verlängert

| Politik Politik

Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit in der Corona-Krise wird um drei Monate verlängert. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Ausnahmeregeln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis zum Monatsende in Kraft treten.

Die Sonderregeln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein. Arbeitgeber bräuchten Planungssicherheit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.»

Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens durch das Kurzarbeitergeld. Außerdem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer erstattet. So sollen Krisenzeiten überbrückt werden, ohne dass Betriebe gezwungen sind, Mitarbeiter zu entlassen. Im Zuge der Pandemie waren die Zugangsregeln gelockert worden. Für Kurzarbeit wurden im vergangenen Jahr rund 22 Milliarden Euro ausgegeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.