Vergleich zu Luftfrachtkartell: Lufthansa zahlt Bahn Schadenersatz

| Politik Politik

Die Lufthansa muss der Deutschen Bahn Schadenersatz in Millionenhöhe leisten für überhöhte Kerosin- und Sicherheitszuschläge bei Luftfrachtsendungen. Die beiden Unternehmen haben sich in dem seit 2013 in Köln anhängigen Rechtsstreit um ein Preiskartell verglichen, wie Sprecher beider Seiten am Montag bestätigten. Details zur Höhe des Schadenersatzes nannten sie nicht.

Die Bahn hatte von den zwölf an dem Kartell beteiligten Fluggesellschaften ursprünglich 1,76 Milliarden Euro verlangt. Die abgesprochenen und überhöhten Gebühren sollen zwischen 1999 und 2006 verlangt worden sein. Auch zuvor hatte die Bahn bereits Vergleiche mit beklagten Airlines geschlossen. Nach der Einigung mit dem Lufthansa-Konzern inklusive der Swiss sind laut Bahn noch Forderungen von rund 900 Millionen Euro gegen sechs verbliebene Fluggesellschaften offen. Der Klage der DB-Tochter DB Barnsdale AG haben sich noch acht ungenannte Spediteure angeschlossen.

Aus Branchenkreisen war zu hören, dass die von Lufthansa zu leistende Vergleichssumme deutlich unter 50 Millionen Euro liege. Beide Seiten wollten das nicht kommentieren. Die Bahn stellte fest, dass man nur wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zustimme. Vergleichszahlungen könnten sofort vereinnahmt werden, und es fielen keine weiteren Anwalts- und Sachverständigenkosten an.

Gegen Air Canada, Cargolux, Cathay Pacific, British Airways, LATAM und Japan Airlines werden die Verfahren fortgeführt, ergänzte eine Bahn-Sprecherin. Man sei auch hier weiterhin zu Vergleichen bereit und befinde sich in vertraulichen Gesprächen.

Die EU-Kommission hat wegen der illegalen Preisabsprachen bereits Geldbußen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines verhängt. Hier wurde die Lufthansa verschont, weil sie als Kronzeugin das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Sie musste aber zivilrechtliche Ansprüche begleichen wie jetzt auch gegenüber der Bahn. Die Einigung umfasst die Konzern-Airlines Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.