Verschärfte EU-Regeln für Booking.com

| Politik Politik

Twitter, Facebook, Tiktok und mehrere Google-Dienste müssen in der EU künftig besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen. Die EU-Kommission stufte insgesamt 19 Dienste als «sehr große Online-Plattformen» und «sehr große Online-Suchmaschinen» unter dem neuen Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Dazu gehören auch Zalando, Wikipedia, Booking.com, der Amazon Marketplace und der Appstore von Apple.

Der DSA soll sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Denn aus Sicht der EU geht von ihnen ein besonders großes Risiko für die Gesellschaft aus.

Die nun benannten Dienste haben vier Monate Zeit, ihre Pflichten unter dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst eine Risikobewertung zum Umgang mit illegalen Inhalten aufsetzen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit. Die Berichte werden dann von der EU-Kommission geprüft. Zudem ist es den Unternehmen verboten, Werbung auf Grundlage sensibler Daten wie politischer Einstellungen oder der sexuellen Orientierung anzuzeigen. Personalisierte Werbung für Minderjährige ist grundsätzlich verboten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die DSA-Regeln gelten ab dem 17. Februar kommenden Jahres für alle Dienste, die unter das Gesetz fallen. Zu den 19 nun designierten Plattformen und Suchmaschinen gehören außerdem Alibaba AliExpress, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Youtube sowie die Suchmaschinen von Google und Bing. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.