Verschärfungen bei Mitarbeiter-Corona-Tests und Homeoffice-Regeln

| Politik Politik

Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen von ihrem Arbeitgeber künftig zwei Corona-Tests pro Woche angeboten bekommen. Eine entsprechend nachgeschärfte Verpflichtung zu Corona-Testangeboten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

«So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden», sagte Heil in Berlin. Die bereits geltende Arbeitsschutzverordnung zu Corona werde entsprechend ergänzt. Die Regelung trat zeitgleich zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Bisher war die Pflicht zu einem Corona-Test pro Woche vorgesehen.

Eine Pflicht der Beschäftigten, das Testangebot auch anzunehmen gibt es nach Bundesrecht weiterhin nicht. Allerdings enthalten die Corona-Verordnungen der Bundesländer Bayern, Berlin und Sachsen unter jeweils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen Pflichten der Beschäftigten sich tatsächlich selbst zu testen bzw. testen zu lassen.

Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten mit Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten nur dann kein Angebot zum Homeoffice machen, wenn zwingende (neu) betriebliche Gründe entgegenstehen. Neu ist auch, dass die Beschäftigten dieses Angebot anzunehmen haben, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die Anforderungen an die Gründe, die die Annahmepflicht der Beschäftigten verhindern, sind nicht hoch. Nach der Gesetzesbegründung können dies beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. In einem solchen Fall empfiehlt der DEHOGA eine schriftliche Mitteilung des Beschäftigten, dass das Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist, und eine Dokumentation dieser Mitteilung durch den Arbeitgeber.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.