Verschärfungen bei Mitarbeiter-Corona-Tests und Homeoffice-Regeln

| Politik Politik

Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen von ihrem Arbeitgeber künftig zwei Corona-Tests pro Woche angeboten bekommen. Eine entsprechend nachgeschärfte Verpflichtung zu Corona-Testangeboten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

«So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden», sagte Heil in Berlin. Die bereits geltende Arbeitsschutzverordnung zu Corona werde entsprechend ergänzt. Die Regelung trat zeitgleich zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Bisher war die Pflicht zu einem Corona-Test pro Woche vorgesehen.

Eine Pflicht der Beschäftigten, das Testangebot auch anzunehmen gibt es nach Bundesrecht weiterhin nicht. Allerdings enthalten die Corona-Verordnungen der Bundesländer Bayern, Berlin und Sachsen unter jeweils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen Pflichten der Beschäftigten sich tatsächlich selbst zu testen bzw. testen zu lassen.

Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten mit Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten nur dann kein Angebot zum Homeoffice machen, wenn zwingende (neu) betriebliche Gründe entgegenstehen. Neu ist auch, dass die Beschäftigten dieses Angebot anzunehmen haben, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die Anforderungen an die Gründe, die die Annahmepflicht der Beschäftigten verhindern, sind nicht hoch. Nach der Gesetzesbegründung können dies beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. In einem solchen Fall empfiehlt der DEHOGA eine schriftliche Mitteilung des Beschäftigten, dass das Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist, und eine Dokumentation dieser Mitteilung durch den Arbeitgeber.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.