Verschärfungen bei Mitarbeiter-Corona-Tests und Homeoffice-Regeln

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Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen von ihrem Arbeitgeber künftig zwei Corona-Tests pro Woche angeboten bekommen. Eine entsprechend nachgeschärfte Verpflichtung zu Corona-Testangeboten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

«So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden», sagte Heil in Berlin. Die bereits geltende Arbeitsschutzverordnung zu Corona werde entsprechend ergänzt. Die Regelung trat zeitgleich zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Bisher war die Pflicht zu einem Corona-Test pro Woche vorgesehen.

Eine Pflicht der Beschäftigten, das Testangebot auch anzunehmen gibt es nach Bundesrecht weiterhin nicht. Allerdings enthalten die Corona-Verordnungen der Bundesländer Bayern, Berlin und Sachsen unter jeweils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen Pflichten der Beschäftigten sich tatsächlich selbst zu testen bzw. testen zu lassen.

Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten mit Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten nur dann kein Angebot zum Homeoffice machen, wenn zwingende (neu) betriebliche Gründe entgegenstehen. Neu ist auch, dass die Beschäftigten dieses Angebot anzunehmen haben, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die Anforderungen an die Gründe, die die Annahmepflicht der Beschäftigten verhindern, sind nicht hoch. Nach der Gesetzesbegründung können dies beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. In einem solchen Fall empfiehlt der DEHOGA eine schriftliche Mitteilung des Beschäftigten, dass das Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist, und eine Dokumentation dieser Mitteilung durch den Arbeitgeber.


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