Verwaltungsgerichtshof urteilt im Streit um Einsicht in lebensmittelrechtliche Kontrollen

| Politik Politik

Verbraucher im Südwesten können, nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen. Es bestünden keine rechtlichen Gründe, die von den Verwaltungsbehörden beabsichtigte Übermittlung von Informationen zu Lebensmittelkontrollen in Supermärkten und Bäckereien vorläufig zu stoppen. Die in sieben Verfahren von Betreibern gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz hatten keinen Erfolg, wie der VGH in zweiter und letzter Instanz weiter mitteilte.

Die Betreiber hatten ihre bei Gericht gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz unter anderem damit begründet, dass die beabsichtigte Informationserteilung gesetzes- und verfassungswidrig sei, insbesondere ihre grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit verletze, aber auch gegen europäisches Recht verstoße.

Hintergrund ist ein Auskunftsersuchen von Privatpersonen mit Hilfe der Internetplattform «Topf Secret», die unter anderem von der Verbraucherorganisationen «Foodwatch» betrieben wird. Sie wandten sich auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) an die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde, um Ergebnisse der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen in einem von ihnen angegebenen Betrieb zu erhalten.

Aus den Begründungen der Beschlüsse geht hervor, dass der VGH den von den Betreibern vorgebrachten Argumenten insgesamt nicht gefolgt ist: Zu Recht seien die Verwaltungsbehörden davon ausgegangen, dass die Privatpersonen einen Anspruch auf Zugang zu den von ihnen begehrten Informationen haben. Ein Verstoß gegen Verfassungs- oder Europarecht könne nicht festgestellt werden.

Für den individuellen Informationszugangsanspruch sei es rechtlich unerheblich, dass eine Privatperson bei der Antragstellung durch die Internetplattform „Topf Secret“ unterstützt werde. Der Anspruch hänge nach dem VIG auch nicht von einer mutmaßlichen Weiterverwendung der so erlangten Informationen durch die Privatpersonen ab. Die Weiterverwendung rechtmäßig erlangter Informationen sei europarechtlich und bundesgesetzlich getrennt von der Frage des Informationszugangs geregelt. Danach sei allein die jeweilige Privatperson für eine Weiterverwendung verantwortlich, wobei eine Weiterverwendung - jedenfalls im Grundsatz - auch zulässig sei. Sehe sich ein Filialbetreiber durch eine Veröffentlichung auf der Internetplattform „Topf Secret“ in seinen Rechten verletzt, so stünde ihm der Weg zu den Zivilgerichten offen.

„Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zerpflückt in aller Deutlichkeit die Argumente, die regelmäßig von der Gastro-Lobby gegen Topf Secret ins Feld geführt werden. Nun ist höchstrichterlich bestätigt: Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Hygiene-Kontrollergebnisse“, kommentierte Rauna Bindewald von foodwatch das Urteil. 

Ingrid Hartges vom DEHOGA Bundesverband weist hingegen darauf hin, dass es eine Vielzahl weiterer Verfahren in Sachen «Topf Secret» in anderen Bundesländern gebe. «Uns liegen knapp 80 Beschlüsse und Urteile von Verwaltungsgerichten vor, die vielfach auch noch nicht rechtskräftig sind«», so Hartges. Die Mehrzahl der Entscheidungen sei bislang zugunsten der Betriebe ausgefallen. Nunmehr bleibe abzuwarten wie die Oberverwaltungsgerichte der anderen Bundesländer entscheiden würden. Es bleibe zu hoffen, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts für endgültige Klarheit sorgt. «Es kann nicht sein, dass die Behörden nur unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlichen dürfen, dagegen über das Portal „Topf Secret“ alle Ergebnisse schrankenlos veröffentlicht werden. Dieser Widerspruch bedarf einer abschließenden Klärung», so Ingrid Hartges abschließend.  

Die im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar.

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.