VGH verhandelt: Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe könnten 1.400 Klagen beeinflussen

| Politik Politik

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Die Verhandlungen betreffen sechs Musterverfahren zu den damaligen Fördergeldern für Kleinbetriebe und Selbstständige. Diese Musterprozesse, für die der VGH laut Berichten der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ auch den 7. Oktober als Verhandlungstag terminiert hat, könnten die Richtung für zahlreiche weitere anhängige Klagen vorgeben.

Rund 1.400 Klageverfahren in erster Instanz anhängig

Derzeit sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die L-Bank in erster Instanz anhängig. Mehr als 1.200 dieser Verfahren wurden ruhend gestellt, um die Entscheidungen der nächsten Instanz, also des VGH, abzuwarten.

Die Kläger hatten in den vorausgegangenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide geklagt. Demnach haben entweder die Landeskreditbank oder die betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

Hintergrund der Corona-Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 an notleidende Betriebe ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Insgesamt wurden seinerzeit Fördergelder in einem Volumen von 2,28 Milliarden Euro gewährt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat angekündigt, zeitnah über alle relevanten Entwicklungen zu berichten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.