VGH verhandelt: Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe könnten 1.400 Klagen beeinflussen

| Politik Politik

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Die Verhandlungen betreffen sechs Musterverfahren zu den damaligen Fördergeldern für Kleinbetriebe und Selbstständige. Diese Musterprozesse, für die der VGH laut Berichten der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ auch den 7. Oktober als Verhandlungstag terminiert hat, könnten die Richtung für zahlreiche weitere anhängige Klagen vorgeben.

Rund 1.400 Klageverfahren in erster Instanz anhängig

Derzeit sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die L-Bank in erster Instanz anhängig. Mehr als 1.200 dieser Verfahren wurden ruhend gestellt, um die Entscheidungen der nächsten Instanz, also des VGH, abzuwarten.

Die Kläger hatten in den vorausgegangenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide geklagt. Demnach haben entweder die Landeskreditbank oder die betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

Hintergrund der Corona-Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 an notleidende Betriebe ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Insgesamt wurden seinerzeit Fördergelder in einem Volumen von 2,28 Milliarden Euro gewährt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat angekündigt, zeitnah über alle relevanten Entwicklungen zu berichten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.