VGH verhandelt: Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe könnten 1.400 Klagen beeinflussen

| Politik Politik

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Die Verhandlungen betreffen sechs Musterverfahren zu den damaligen Fördergeldern für Kleinbetriebe und Selbstständige. Diese Musterprozesse, für die der VGH laut Berichten der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ auch den 7. Oktober als Verhandlungstag terminiert hat, könnten die Richtung für zahlreiche weitere anhängige Klagen vorgeben.

Rund 1.400 Klageverfahren in erster Instanz anhängig

Derzeit sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die L-Bank in erster Instanz anhängig. Mehr als 1.200 dieser Verfahren wurden ruhend gestellt, um die Entscheidungen der nächsten Instanz, also des VGH, abzuwarten.

Die Kläger hatten in den vorausgegangenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide geklagt. Demnach haben entweder die Landeskreditbank oder die betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

Hintergrund der Corona-Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 an notleidende Betriebe ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Insgesamt wurden seinerzeit Fördergelder in einem Volumen von 2,28 Milliarden Euro gewährt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat angekündigt, zeitnah über alle relevanten Entwicklungen zu berichten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.