Von Kohlrabi bis Kfz-Steuer - Möglichkeiten für weniger Lebensmittelabfälle

| Politik Politik

Im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln schlagen Experten praktische Änderungen vor, damit deutlich weniger Produkte unnötig im Müll landen. Mit jedem nicht zur Ernährung genutzten Lebensmittel sei ein hoher Verbrauch kostbarer Ressourcen verbunden, heißt es in einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands für eine Bundestagsanhörung an diesem Montag. Konkret regt der Verband darin etwa Umstellungen bei Gemüse und Obst im Supermarkt an. So sollten Radieschen und Kohlrabi ohne schmückendes Blattwerk verkauft werden, das für eine schnellere Verdunstung von Feuchtigkeit sorge und damit zu einem baldigen Verderb führen könne.

Einige Obst- und Gemüsearten würden oft zu Preisen pro Stück und nicht nach Gewicht verkauft, erläutern die Verbraucherschützer. Was nicht der Mindestgröße oder dem Mindestgewicht entspricht, schaffe es dann aber möglicherweise nicht in die Geschäfte. Der Handel sollte daher auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen verzichten. «Auch im Supermarkt sollte eine naturnahe Sortierung zur Normalität werden.» Unterschiedlich großes Gemüse sollte generell nach Gewicht und nicht zu Preisen pro Stück verkauft werden. So könnten Kundinnen und Kunden auch bedarfsgerechter einkaufen.

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels weist auf Tücken bei Abgaben an Organisationen wie die Tafeln hin. Bei losem Obst und Gemüse müssten Informationen zu Ursprung, Handelsklasse und Mitteln zur Oberflächenbehandlung produktgenau zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung im Ernährungsausschuss des Parlaments. Dies stelle eine große Hürde für Spenden dar, weil überschüssiges Obst und Gemüse am Ende des Tages aus verschiedenen Chargen stamme und die Infos per Hand zugeordnet werden müssten.

Bei Produkten mit kürzlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum gebe es aktuell keine rechtssichere Abgabe-Möglichkeit. Ein Joghurt, der im Regelfall auch Tage nach dem abgelaufenen Datum essbar sei, könne nicht gespendet werden, da vorher geprüft werden müsste, ob er verkehrsfähig und sicher sei. Das könne nur durch Öffnen und Prüfen geschehen, was aber ersichtlich nicht in Frage komme, erläutert der Verband. Daher wäre ein Haftungsausschluss für die Spender bei der Abgabe an karitative Organisationen und Einrichtungen erforderlich.

Der Dachverband Tafel Deutschland mahnt in seiner Stellungnahme bessere Rahmenbedingungen der Aktivitäten vor Ort an. Bei den 970 Tafeln mit etwa vier Fahrzeugen pro Standort würde eine Befreiung von der KfZ-Steuer eine bundesweite Ersparnis von 1,5 Millionen Euro bringen. Zudem weist der Verband darauf hin, dass ab 1. Juli 2024 auch schon kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen zahlen sollen. Die Kosten wären für Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen eine zusätzliche Belastung.

Jährlich landen in Deutschland elf Millionen Tonnen Lebensmittel auf dem Müll, wie das Statistische Bundesamt nach Daten für 2020 ermittelte. Dabei entfielen 7 Prozent oder 762 000 Tonnen auf den Handel. Der Großteil entstand mit 59 Prozent in Privathaushalten. Weitere 17 Prozent fielen in Gaststätten und Kantinen an, 15 Prozent in der Verarbeitung und 2 Prozent in der Landwirtschaft.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Noch die vorherige Regierung hatte dazu eine Strategie angestoßen, die Regelungen auf freiwilliger Basis für die jeweiligen Stufen der Lebensmittelkette von der Ernte zum Teller anstrebt. Für die Außer-Haus-Verpflegung der Gastronomie sowie für Supermärkte und den Großhandel wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Agrarminister Cem Özdemir ruft zu einem bewussterem Umgang mit Lebensmitteln auf. Zu viel gekauft, zu viel gekocht oder zu viel auf den Teller geladen - alle könnten dazu beitragen, dass die enorme Verschwendung aufhöre, sagte der Grünen-Politiker kürzlich anlässlich einer Aktionswoche. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.