Was 3G am Arbeitsplatz für Hotels und Restaurants bedeutet

| Politik Politik

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. In dieser Veröffentlichung findet sich auch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in leicht angepasster Form bis zum 19. März 2022. Die Inhalte sowie die Anpassungen traten ebenfalls am 24. November in Kraft und umfassen insbesondere folgende für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie relevante Punkte:

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Diese Pflicht steht neben der Verpflichtung der Arbeitnehmer, im Rahmen der neuen 3G-Regelung am Arbeitsplatz nach dem IfSG nachzuweisen, dass sie geimpft, genesen oder täglich getestet sind. Wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung aus der C-ArbSchV durch die einfache Ausgabe von Selbsttests erfüllt, berechtigen diese nicht zum Zutritt nach dem IfSG.

Soweit Länder-Verordnungen weitergehende Testpflichten für Beschäftigte im Gastgewerbe oder auch 2G-Regelungen für Beschäftigte vorsehen, gehen diese der Arbeitsschutzverordnung vor. Eine Übersicht zu 2G-Regelungen für das Gastgewerbe in den Bundesländern inkl. Informationen zu den Beschäftigten hat der DEHOGA Bundesverband erstellt (Download PDF).

Die Arbeitgeber müssen zudem auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte erstellen bzw. vorhandene anpassen und den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich machen. Dazu wird zusätzlich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger verwiesen.

Die Praxishilfen der Berufsgenossenschaft BGN für das Gastgewerbe gibt es hier. Die beschlossenen Maßnahmen gelten auch weiterhin in Pausenbereichen und Pausenzeiten. Die Maskenpflicht bleibt weiter überall dort bestehen, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Näheres ergibt sich aus dem betrieblichen Hygienekonzept.

Insbesondere bei diesem Punkt ist zu beachten, dass viele Länderverordnungen weitergehende Maskenpflichten für das Gastgewerbe vorsehen. Diese gehen dann der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor. Arbeitgeber müssen darüber hinaus weiterhin Beiträge zur Erhöhung der Impfbereitschaft leisten, indem sie Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung im Rahmen einer Unterweisung informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote freistellen.

Neu ist, dass der Arbeitgeber nun zu prüfen hat, welche Maßnahmen getroffen werden können, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren, sofern nicht andere Maßnahmen zum gleichwertigen Schutz führen.

Ferner wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel an die Gültigkeitsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gebunden und bis zum 19. März 2022 verlängert.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.