Was das Tariftreuegesetz für Hoteliers und Gastronomen bedeutet

| Politik Politik

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das neue Tariftreuegesetz verabschiedet, das Unternehmen bei der Vergabe von Bundesaufträgen zur Einhaltung spezifischer tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet. Wie der Dehoga Bundesverband mitteilt, sieht die Branchenvertretung die Neuregelung weiterhin kritisch, da trotz punktueller Entschärfungen erhebliche Bürokratielasten auf das Gastgewerbe zukommen. Die Regelung betrifft laut den vorliegenden Informationen Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 50.000 Euro, während reine Lieferleistungen nach den jüngsten Änderungen aus dem Gesetzestext gestrichen wurden.

Bundesgeschäft an Tarifbedingungen geknüpft

Für die Hotellerie ergeben sich aus der Gesetzeslage konkrete Anwendungsbereiche, die unmittelbar das Kerngeschäft betreffen. Laut Angaben des Verbandes fallen der Einkauf von Zimmerkontingenten für Reisen von Bundesbediensteten sowie die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen für den Bund unter die neuen Vorgaben. Ebenso betroffen ist der Betrieb von Mitarbeiterrestaurants in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden. Während die Abgrenzung im Bereich des Caterings laut Dehoga schwierig bleibt, da weder das Gesetz noch die Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit eine präzise Definition enthalten, dürfte die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages maßgeblich für die Einstufung sein. Ausgenommen vom Gesetz bleiben Direktaufträge ohne förmliches Vergabeverfahren sowie Aufträge mit einer Gesamtdauer von maximal zwei Monaten.

Komplexitätsfalle: Regionale Unterschiede und Verordnungen

Die einzuhaltenden Standards werden künftig durch Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums festgesetzt, sofern ein Sozialpartner dies beantragt. Diese Verordnungen umfassen wesentliche Aspekte wie die Entlohnung, Urlaubsansprüche, Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen und Mindestruhezeiten. Bestehende Tarifregelungen dürfen dabei nur unverändert übernommen werden. Da im Gastgewerbe oft unterschiedliche regionale Tarifverträge existieren, ist laut Einschätzung des Verbandes mit der Erstellung sehr komplexer Verordnungen zu rechnen. Statistisch gesehen gewinnen die regionalen Differenzen in der Tarifstruktur damit eine neue Gewichtung für bundesweite Ausschreibungen. Diese Vorgaben erstrecken sich zudem auf eingesetzte Nachunternehmer und Leiharbeitsbetriebe.

Neue Prüfinstanz kontrolliert die Betriebe

Unternehmen müssen für die Erteilung eines Auftrages nicht zwingend tarifgebunden sein, sind jedoch verpflichtet, den eingesetzten Beschäftigten für die Dauer der Leistungserbringung die festgesetzten Bedingungen zu gewähren. Zur Überwachung der Einhaltung wird eine spezielle Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Auftragnehmer tragen die Beweislast und müssen die Einhaltung des Tariftreueversprechens umfassend dokumentieren. Eine Befreiung von dieser Nachweispflicht ist durch ein Zertifizierungsverfahren möglich, welches tarifgebundenen Arbeitgebern das entsprechende Zertifikat ausstellt. Bei Abweichungen, etwa durch einen bestehenden Haustarifvertrag, wird das Zertifikat unter Ausweis dieser Differenzen erteilt.

Obwohl die vorgenommenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren die bürokratische Belastung laut Dehoga teilweise abmildern, bleiben die zusätzlichen Kontrollpflichten ein zentraler Kritikpunkt. Nach der aktuellen Planung ist ein Inkrafttreten des Gesetzes noch innerhalb des ersten Quartals 2026 geplant.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.