Was der erweiterte Verlustrücktrag für Unternehmen bedeutet

| Politik Politik

Die große Koalition greift Unternehmen mit Verlusten durch die Corona-Krise stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.

Auch der DEHOGA hatte sich für die nun beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, erklärte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“

Kosten unter einer Milliarde Euro

Die Kosten des vom Koalitionsausschuss beschlossenen erweiterten Verlustrücktrags für Unternehmen belaufen sich nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf voraussichtlich weniger als eine Milliarde Euro. Das gehe aus den Schätzungen hervor, die ihm vorlägen, sagte im Deutschlandfunk. 

«Wir tasten uns gewissermaßen ein bisschen vor», sagte Scholz. Man habe in einem ersten Schritt rund 96 Prozent der Unternehmen entlastet. «Jetzt geht es um ein paar Weitere. Und wir versuchen gewissermaßen rauszufinden, wo das wirtschaftlich vertretbar ist, ohne dass die Finanzierungsgrundlagen kaputt gehen.»

Angesprochen auf ein mögliches erneutes Aussetzen der Schuldenbremse sagte Scholz: «Wir werden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten mobilisieren müssen, wenn wir nicht ganz falsche Entscheidungen treffen wollen.» Dazu gehöre etwa, sozialstaatliche Infrastrukturen und Leistungen zu kürzen. «Wir sind froh, dass wir ein gutes Gesundheitswesen haben. Es wäre ja verdammt dumm, wenn wir das jetzt zusammenstreichen würden. Das werde ich in jedem Fall verhindern.»

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.