Die große Koalition greift Unternehmen mit Verlusten durch die Corona-Krise stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.
Auch der DEHOGA hatte sich für die nun beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, erklärte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“
Kosten unter einer Milliarde Euro
Die Kosten des vom Koalitionsausschuss beschlossenen erweiterten Verlustrücktrags für Unternehmen belaufen sich nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf voraussichtlich weniger als eine Milliarde Euro. Das gehe aus den Schätzungen hervor, die ihm vorlägen, sagte im Deutschlandfunk.
«Wir tasten uns gewissermaßen ein bisschen vor», sagte Scholz. Man habe in einem ersten Schritt rund 96 Prozent der Unternehmen entlastet. «Jetzt geht es um ein paar Weitere. Und wir versuchen gewissermaßen rauszufinden, wo das wirtschaftlich vertretbar ist, ohne dass die Finanzierungsgrundlagen kaputt gehen.»
Angesprochen auf ein mögliches erneutes Aussetzen der Schuldenbremse sagte Scholz: «Wir werden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten mobilisieren müssen, wenn wir nicht ganz falsche Entscheidungen treffen wollen.» Dazu gehöre etwa, sozialstaatliche Infrastrukturen und Leistungen zu kürzen. «Wir sind froh, dass wir ein gutes Gesundheitswesen haben. Es wäre ja verdammt dumm, wenn wir das jetzt zusammenstreichen würden. Das werde ich in jedem Fall verhindern.»
(Mit Material der dpa)