Was passiert nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht?

| Politik Politik

Über mögliche künftige Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland nach dem geplanten Ende der Homeoffice-Pflicht am 19. März gehen die Meinungen weit auseinander. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte am Donnerstag in Berlin von der Regierung klare Regeln für das «Homeoffice der Zukunft». Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, wandte sich gegen «fixierende Regeln». Wie es genau weitergeht, ist unklar. Klar ist aber bereits, dass viele Unternehmen hybride Arbeitsmodelle planen.

Homeoffice-Pflicht vor dem Ende

Nachdem die Homeoffice-Pflicht in den vergangenen Pandemie-Wellen normale Büroarbeit von zu Hause aus ermöglichen sollte, um Ansteckungen zu verhindern, soll diese Pflicht - wie alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - ab dem 20. März nicht mehr gelten. So haben es Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen. Über die Inhalte des weiter geplanten Basisschutzes gibt es jedoch Streit. In puncto Homeoffice beschlossen Bund und Länder, dass Arbeitgeber es im Einvernehmen mit den Beschäftigten weiter anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen und es wegen Corona geboten erscheint - etwa bei Großraumbüros.

Forderung des DGB

DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt zur Vorsicht: «Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben.» Auch für langfristige Lösungen sollten die Weichen jetzt gestellt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Homeoffice sollte für die Millionen Beschäftigten, die auch im künftigen Normalbetrieb zeitweise im Homeoffice arbeiten wollen, leichter ermöglicht werden.» Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen. Vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie sollten Beschäftigte geschützt werden.

Wie der Arbeitgeberverband reagiert

Die BDA argumentiert gegen neue Regeln. «Mobiles Arbeiten gehört in Betrieben zum Alltag», stellte Kampeter klar. «Beschäftigte und Arbeitgeber regeln das eigenverantwortlich. Corona hat da die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen im Turbo aufgezeigt», sagte er der dpa. «Fixierende Regeln und lähmende Rechtsansprüche auf Homeoffice passen nicht zu Flexibilität und Eigenverantwortung.» Es sei kein Recht auf mobiles Arbeiten notwendig, sondern ein «modernes Arbeitszeitgesetz», das Chancen und Räume eröffne.

Welche politischen Pläne es gibt

«Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice» - so haben SPD, Grüne und FDP es im Koalitionsvertrag angekündigt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe kurz vor der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigt, aus dem «coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice» grundlegende Konsequenzen ziehen zu wollen. Zuhause zu arbeiten, sei für Millionen von Menschen zur neuen Normalität geworden.

Im Januar hatte Heil Pläne für einen Rechtsanspruch angekündigt: Arbeitgeber sollten Beschäftigten künftig Arbeiten von zu Hause ermöglichen müssen. «Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen - etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann.» Linke-Chefin Susanne Hennig-Wellsow sagte: «Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice sollte besonders für Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, seine Umsetzung finden.»

Wie die Lage in den Unternehmen ist

Viele wollen nach einer Studie des Forschungsinstituts ZEW auch nach der Pandemie eine Mischung aus Homeoffice und Präsenz ermöglichen. 37 Prozent der Unternehmen planten Modelle, die drei Tage Homeoffice pro Woche vorsehen. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge stehen drei von fünf Arbeitnehmern, die schon einmal im Homeoffice gearbeitet haben, dieser Arbeitsform überwiegend positiv gegenüber. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.