Weihnachten: Sachsen und Berlin erlauben Hotelübernachtung für Verwandte

| Politik Politik

Entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt erlauben immer mehr Länder Hotelübernachtungen für Familienbesuche über Weihnachten. Am Montag entschied auch Sachsen, dass Hotels und Pensionen über die Feiertage Gäste aufnehmen dürfen, die in der Region ihre Familien besuchen. 

Ähnlich halten es eine ganze Reihe anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht solche Pläne vor allem in Großstädten mit hohen Infektionszahlen kritisch. Sachsen hat derzeit bundesweit die höchste Rate an Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100 000 Einwohner. Von den zehn am stärksten betroffenen Landkreisen liegen fünf in Sachsen.

Berliner Senat: Verwandtenbesuche zu Weihnachten sind keine touristische Reise

Der Berliner Senat hält daran fest, dass Hotelübernachtungen über Weihnachten für Verwandtenbesuche in der Hauptstadt möglich sein sollen. «Es gilt, dass auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen verzichtet werden soll», teilte Senatssprecherin Melanie Reinsch am Montag auf Anfrage mit. «Dazu gehören touristische Reisen. Ein Besuch von Verwandten ist keine touristische Reise.»

Wegen des Teil-Lockdowns dürfen Hotels und Pensionen keine Touristen beherbergen - das gilt aus Sicht des Senats weiterhin. Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Teil-Lockdown zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden soll. 

Merkel habe sich am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums zu dem Beschluss von Bund und Ländern bekannt, die strengen Corona-Kontaktbeschränkungen über die Festtage zu lockern, berichteten Teilnehmer am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zugleich wurde sie mit der Bemerkung zitiert, es habe ihr die Fantasie gefehlt, zu ahnen, dass besonders betroffene Länder die Hotels öffnen wollten. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchen, begründete die Regierungschefin demnach ihre Kritik (Tageskarte berichtete).

Der Berliner Senat hat sich den Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für Weihnachten nicht angeschlossen. In der Hauptstadt sollen sich über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bund und Länder hatten sich für Treffen «im engsten Familien- oder Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt. (dpa)


​​​​​​​

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.