Weingesetz soll bessere Kennzeichnung und Vermarktung für Winzer bringen

| Politik Politik

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) will an diesem Mittwoch dem Kabinett den Entwurf für ein neues Weingesetz vorlegen, das den Weg für klare Qualitätsangaben ebnen soll. Ziele der Novelle sind nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums vom Dienstag bessere Vermarktungschancen für die deutschen Winzer und mehr Orientierung für die Verbraucher.

Die Details werden in einer neuen Weinverordnung geregelt, die zusammen mit dem Weingesetz nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Dezember in Kraft treten könnte.

Der Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, folgt dem Grundsatz: «Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität». Die kleinste geografische Angabe ist die einer bestimmten Weinbergslage, dann folgt die Ortsangabe vor dem Namen des Weinguts, das Lagen in verschiedenen Orten haben kann. Diese Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits eingeführt nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP).

Das neue Weingesetz passt das deutsche Recht den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen «geschützten Ursprungsbezeichnungen» (g.U.) - das ist etwa die Verbindung eines Ortsnamens mit der Bezeichnung einer Weinbergslage - und den weiter gefassten «geschützten geografischen Angaben» (g.g.A.) - das kann etwa der Name eines Anbaugebiets wie der Pfalz sein.

Für die endgültige Fassung der Weinverordnung sind einige Streitpunkte wie der Umgang mit Großlagen dem Vernehmen nach noch nicht endgültig geklärt. Großlagen tragen Bezeichnungen, die wie eine Einzellage aussehen, aber ganz verschiedene Weinberge umfassen. So kommt etwa der Moselwein «Piesporter Michelsberg» aus 37 Einzellagen in neun verschiedenen Gemeinden. Bei Weinen solcher Großlagen soll künftig der Ortsname nicht mehr auftauchen. Die Details sollen noch in Gesprächen mit Weinbauverbänden geklärt werden.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.