Weitere Hilfsgelder für Hotels und Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern

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Viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können weitere Corona-Hilfsgelder des Landes beantragen. Die sogenannte Starthilfe richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe des Landes, wie das Wirtschaftsministerium am Freitag in Schwerin mitteilte. Dabei soll es sich um eine einmalige Pauschale handeln, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Pauschale können laut Ministerium Unternehmen aus denjenigen Wirtschaftszweigen erhalten, die auch die Novemberhilfe des Bundes beantragt haben. Diese Starthilfe beträgt demnach weitere fünf Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Bundesprogramm.

«Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern», sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in einer Mitteilung.

Die entsprechenden Anträge können noch bis zum 28. Februar beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums arbeiten rund 131.000 Menschen im Nordosten in Tourismusunternehmen oder tourismusnahmen Unternehmen. Dies sei fast jeder fünfte Erwerbstätige im Bundesland. (dpa)


 

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