Weltklimakonferenz: Reiseverband gegen Abgaben auf Flug- und Seereisen

| Politik Politik

Die deutsche Reisewirtschaft ist sich ihrer Verantwortung in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehr als nur bewusst. Sie nimmt eine aktive Rolle bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein und unterstützt mit nachhaltigen Investments die Transformation in ein dekarbonisiertes, nichtfossiles Reise- und Mobilitätszeitalter. Gleichzeitig leistet die Reisewirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklungshilfe und sorgt damit für wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern. Auf diese besondere Verpflichtung der Reisewirtschaft macht der Deutsche Reiseverband (DRV) anlässlich der derzeit in Baku stattfindenden Weltklimakonferenz hin und wendet sich gegen die Forderung von UN-Generalsekretär António Guterres, Flug- und Seereisen mit Abgaben zu belegen, um damit Hilfen für Entwicklungsländer aufzustocken.

„Flugreisen und Kreuzfahrten zu verteuern, ist ganz klar der falsche Weg. Die Mittel für eine notwendige Aufstockung der finanziellen Unterstützung der vom Klimawandel besonders betroffenen Entwicklungsländer muss über andere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Es kann nicht sein, dass sich Reisen nur noch eine wohlhabende Minderheit erlauben kann und dass Geschäftsreisen so verteuert werden, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland weiter geschwächt wird“, so Fiebig weiter.

Reisen ist notwendigerweise mit Mobilität verbunden, wodurch CO2-Emmissionen entstehen. „Die Unternehmen der Reisewirtschaft arbeiten intensiv daran, den Ausstoß von schädlichen Klimagasen zu senken“, erklärt Fiebig. Insbesondere im Luft- und Seeverkehr bedürfe es dazu aber auch flankierender und unterstützender politischer Entscheidungen.

„Politisches Ziel darf nicht sein, Reisen weiter zu verteuern und damit einzuschränken.“ Vielmehr müssten Regierungen und Politik, nicht nur in Deutschland, endlich den Rahmen dafür schaffen, dass das Angebot regenerativer Kraftstoffe für den See- und Flugverkehr (Sustainable Aviation Fuel SAF) sowie für klimaneutrale Antriebe aufgebaut und ausgeweitet werden kann. Das geschieht aus Sicht der Reisewirtschaft derzeit – sowohl national wie international – nicht oder nur sehr unzureichend. „In Deutschland sind wichtige Förderprogramme in den vergangenen Monaten zum Teil komplett eingestampft oder auf ein Minimum zusammengestrichen worden und damit unterfinanziert – eine politische Fehlentscheidung“, so Fiebig.

Einer Korrektur von politischer Seite bedürfe es auch dringend bei den staatlichen Abgaben im Flugverkehr – und nicht noch weiterer neuer Abgaben wie von Guterres gefordert. Die staatlichen Standortkosten gehörten in Deutschland bereits 2019 zu den höchsten in Europa – aktuell vergrößert sich dieser Abstand zum restlichen Europa noch weiter. Deutschland hängt schon heute in Sachen Erholung des Luftverkehrs nach der Corona-Pandemie im europäischen Vergleich deutlich hinterher. „Fliegen ist im internationalen Geschäftswesen unerlässlich – die Konnektivität muss erhalten bleiben, sonst wird der Wirtschaftsstandort Deutschland immer weiter abgehängt“, erläutert der DRV-Präsident.“

Darüber hinaus unterstreicht der DRV-Präsident die Bedeutung des Tourismus für die Entwicklungshilfe: Schwellen- und Entwicklungsländer nehmen durch Tourismus 457 Milliarden US-Dollar ein. Demgegenüber beträgt die staatliche Entwicklungshilfe für diese Staaten von allen Geberländern 100 Milliarden US-Dollar. „Das zeigt, dass Tourismus der größte Entwicklungshelfer der Schwellen- und Entwicklungsländer ist. Dort geht jeder vierte neu geschaffene Arbeitsplatz auf den Tourismus zurück“, erklärt Fiebig. Eine einseitige Verteuerung der Verkehrsträger Flug und Schiff führe zu einer geringeren Nachfrage und damit in der Folge auch zu einer deutlichen Schwächung der Wirtschaftskraft in den Zielgebieten. „Nachhaltigkeit ist eben nicht nur Klimaschutz. Nachhaltigkeit besteht aus einem Dreiklang von ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten. Tourismus sorgt gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern für wirtschaftliche und somit für gesellschaftliche Stabilität. Dies in Gefahr zu bringen, kann nicht der richtige Weg sein.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.