Wenig Einschränkungen - Sachsen lockert Corona-Regeln zum 1. Juli

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Im Sommermonat Juli greifen in Sachsen neue Corona-Regeln. Die neue Landesverordnung gilt vom 1. bis zum 28. Juli und sieht umfassende Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Dafür wurde in die neue Corona-Schutzverordnung ein neuer Schwellenwert aufgenommen - eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 10. Diese Marke wird derzeit in allen Landkreisen und Städten deutlich unterschritten. Lockt damit ein unbeschwerter Sommer? Das sind die neuen Regeln:

SCHWELLENWERTE: Die neue Verordnung - das mittlerweile 34. Regelwerk - legt Schwellenwerte von 10, 35, 50 und 100 fest. Je nachdem gelten dann Lockerungen oder Verschärfungen - und zwar nach der «Fünf-plus-Zwei-Regelung»: Wenn die Schwellenwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, gelten ab dem übernächsten Tag die bisher bekannten Verschärfungen. Sachsen musste auch wieder Regeln bei steigenden Infektionszahlen über 100 festlegen, weil die bundesweit einheitliche Notbremse zum 30. Juni ausläuft. Unter der Inzidenz-Marke von 10 entfallen die meisten Beschränkungen. Aber nicht die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner allein zählt - Verschärfungen gelten, wenn 1300 Covid-Patienten auf den Normalstationen liegen oder 420 Menschen auf der Intensivstation.

MASKENPFLICHT: Entfällt bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unter freiem Himmel komplett. Bisher musste eine Maske auch unter freiem Himmel getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Lediglich beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur bleibt der Mund-Nasenschutz weiter Pflicht. Im Pflegeheim müssen Beschäftigte und Besucher eine FFP2-Maske tragen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

SCHULEN UND KITAS: Vom 1. Juli an müssen sich Schüler und Lehrer statt wie bisher zweimal pro Woche nur noch einmal testen lassen. Voraussetzung ist auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn. Generell sollen Schulen und Kitas künftig nicht mehr so schnell schließen - auch wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder nach oben schnellen sollte. Sie sollen unabhängig von den Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, gehen laut Kultusministerium Grund- und Förderschulen sowie Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Klassen. An weiterführenden Schulen wird im Wechselmodell unterrichtet.

KONTAKTE UND KONZERTE: Ab 1. Juli gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr (bei einer Inzidenz unter zehn): Partys mit Freunden, Familienfeiern, Sommerfeste sind dann wieder möglich, ohne auf Hausstände oder die Zahl der geladenen Gäste zu achten. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt - aber nur mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und aktuellem Negativ-Test. Auch in Musikclubs und Diskotheken darf wieder mit Test, aber ohne Maske getanzt und gefeiert werden. (dpa)


 

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