Whistleblower: Was das Hinweisgeberschutzgesetz für Konsequenzen hat

| Politik Politik

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Kritik der Wirtschaft hatte sich insbesondere daran entzündet, dass Deutschland in einigen Punkten über die (hohen) Anforderungen der EU-Richtlinie noch hinausgeht. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird insbesondere Unternehmen ab 50 Beschäftigten zusätzliche Belastungen aufbürden und tritt voraussichtlich Mitte Mai 2023in Kraft.

Da es noch keine konsolidierte Gesetzesfassung gibt, hat der DEHOGA die wichtigsten Neuerungen für das Gastgewerbe zusammengestellt:

  • Durch das Gesetz werden Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen anzeigen können. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein. Ab 2025 müssen auch anonyme Meldungen und eine anonyme Kommunikation mit der Meldestelle ermöglicht werden.
  • Betroffenen Unternehmen kann nur empfohlen werden, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie diese Meldestelle im Unternehmen umgesetzt wird, auch weil Verstöße mit bis zu 20.000 € bußgeldbewehrt sind. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten trifft die Einrichtungspflicht erst ab dem 17.12.2023. Die Einrichtung ist aber unter organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht trivial. Da die interne Meldestelle selbst feststellen muss, ob eine Meldung stichhaltig ist, benötigen die beauftragten Personen eine gewisse Sachkunde. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass viele Unternehmen diese Aufgabe z.B. an eine Rechtsanwaltskanzlei outsourcen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass Interessenskonflikte ausgeschlossen sein müssen.
  • Außerdem gibt es staatlicherseits bereits bestehende und zusätzliche externe Meldestellen, z.B. bei BaFin, Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz und voraussichtlich den Ländern. Diese können von den Hinweisgebern gleichrangig genutzt werden, es gibt keinen Vorrang eines innerbetrieblichen Klärungsversuchs mehr.
  • Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt, die Vertraulichkeit ihrer Meldung muss sichergestellt werden und sie haben ggf. einen Schadensersatzanspruch.

Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und eventuelle Umsetzungshilfen werden wir Sie informieren.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.

Steigende Kosten und internationale Konkurrenz setzen dem Weinbau zu. Im Kloster Eberbach bei Eltville wollen Minister aus acht Bundesländern der Branche helfen. Worum soll es in ihren Gesprächen gehen?

Verbesserter Datenaustausch und digitale Prüfungen sollen den Kampf gegen illegale Beschäftigung effektiver machen. In der letzten Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der DEHOGA begrüßt die angestrebte Bürokratieentlastung, mahnt aber Ursachenbekämpfung an.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine deutliche Entbürokratisierung im Bereich Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie freigemacht. Der DEHOGA begrüßt die damit verbundene Chance auf durchgreifende Vereinfachungen und einen mittelstandsfreundlicheren Ansatz.

Die Koalition plant die Senkung der Luftverkehrsteuer. Das Vorhaben polarisiert: Während die Reisewirtschaft eine Trendwende und Entlastung sieht, hagelt es Kritik von Umwelt- und Klimaschützern.

Nach 36 Jahren beim DEHOGA Bundesverband und fast 20 Jahren als Hauptgeschäftsführerin ist Ingrid Hartges heute in Berlin offiziell verabschiedet worden. Die feierliche Veranstaltung fand im JW Marriott Hotel Berlin statt und vereinte führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Medien der Branche und ihrer Partner.