Wie lange hält Urlaubsanspruch? Richter wenden sich an Luxemburg

| Politik Politik

Um über die Dauer von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern mit Langzeitkrankheit urteilen zu können, hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten. Es gehe dabei um mehr Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Bundesarbeitsrichter müssen sich mit zwei Verfahren aus Hessen und Nordrhein-Westfalen beschäftigen, bei denen Arbeitnehmer jeweils darauf pochen, dass ihnen aus teils schon länger zurückliegenden Arbeitsjahren noch Urlaubsansprüche zustehen. Dabei handelt es sich um Jahre, in denen die Arbeitnehmer längere Zeit krank waren.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr, wonach Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen mit dem Hinweis, dass der Anspruch sonst erlischt. Kommen Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach, kann der Urlaub auch später noch geltend gemacht werden.

In den beiden Fällen muss nach Angaben eines Gerichtssprecher nun geklärt werden, ob die Arbeitgeber es versäumt haben, über den möglichen Verfall des Urlaubs rechtzeitig zu informieren. Denn, so die Überlegung, wären die Mitarbeiter früh genug in Kenntnis gesetzt worden, hätten sie die Urlaubstage möglicherweise noch in Anspruch genommen, bevor sie krank wurden.

Konkret geht es in einem Fall um eine Krankenhausmitarbeiterin, die im Laufe des Jahres 2017 krank wurde und seither arbeitsunfähig ist. Aus ihrem Urlaubskontingent von 2017 konnte die Frau 14 Tage nicht in Anspruch nehmen. Im November 2018 forderte sie ihren Arbeitgeber erfolglos zur Abgeltung dieser Urlaubstage auf. Die Klage deshalb wies zuletzt das Landesarbeitsgericht Hamm zurück. Die Frau vertritt die Ansicht, dass sie nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall ihres Urlaubsanspruch hingewiesen worden sei.

In dem anderen Fall geht es um einen schwerbehinderten Frachtfahrer, der aufgrund eines Tarifvertrags im Öffentlichen Dienst von Dezember 2014 bis zuletzt August 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente erhielt. Der Mann ist der Ansicht, dass ihm noch 34 Urlaubstage aus dem Jahr 2014 zustehen, was der Arbeitgeber bestreitet. Zuletzt wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Klage des Mannes zurück. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.