Wird Bettensteuer-Verbot Fall für Bundesverfassungsgericht?

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Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. «Der Bayerische Städtetag nimmt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Abweisung der Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis. Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll», sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer in München.

2023 erließ Staatsregierung generelles Verbot für Bettensteuer

Die Einführung einer Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist seit vielen Jahren ein Streitthema. Die Staatsregierung hatte 2023 ein generelles Verbot erlassen, welches aus Sicht der Kommunen aber unzulässig in deren Finanzhoheit eingreift. Das Gericht teilte die Bedenken aber nicht, es verweist darauf, dass die Kommunen von Bund und Freistaat derart finanziell auszustatten sind, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Auch dieser Punkt ist aber seit Jahren umstritten. Städte und Gemeinden klagen immer wieder darüber, dass sie Aufgaben übernehmen müssen, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.

«Schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaats»

Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (SPD) bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als unbefriedigendes Urteil für die städtischen Haushalte. «Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, auch wenn sie unseren kommunalpolitischen Zielen entgegensteht.» Es wäre eine Frage der Fairness und Angemessenheit, wenn der große Zustrom von Gästen aus dem In- und Ausland einen Beitrag zur Mitfinanzierung dieser Leistungen aufbringen würde. «In einer Zeit, in der die Kommunalfinanzen bekanntermaßen am Limit sind, halte ich das generelle Verbot dieser steuerlichen Option in Bayern, die ausschließlich die Besucher betrifft, für ein kurzsichtiges und schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaates.»

Lob von CSU und Hoteliers

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach dagegen von einem «wichtigen Signal für Bayerns Gäste und Betriebe». Eine Übernachtungssteuer hätte keine gezielte Verbesserung der touristischen Infrastruktur gebracht. Die Einnahmen wären in die allgemeinen Haushalte der Kommunen geflossen – ohne Garantie, dass sie dem Tourismus zugutekommen. Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) betonte, der Verfassungsgerichtshof habe dem Landesgesetzgeber «relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten» eingeräumt und bestätigt, dass das Steuerfindungsrecht der Kommunen nicht unbegrenzt sei.

Die CSU im bayerischen Landtag äußerte sich auch positiv: «Das Urteil schafft endlich Klarheit für Gäste, Betriebe und Kommunen vom Allgäu bis in den Frankenwald. Eine Übernachtungssteuer hätte am Ende nur zu höheren Preisen geführt, ohne die touristische Infrastruktur spürbar zu stärken», sagte Fraktionschef Klaus Holetschek. Lob kam auch vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern: «Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt», sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. 

Negative Folgen der Bettensteuer für Tourismus sind umstritten

Ob eine Bettensteuer wirklich nachteilige Konsequenzen für den Tourismus hat, ist umstritten. In mehreren anderen Bundesländern ist die Extrasteuer für Touristen erlaubt, auch im Ausland wird sie vielerorts schon lange erhoben.

Nach Schätzung der Stadtkämmerei Münchens hätte die Bettensteuer der Landeshauptstadt bis zu 100 Millionen Euro Zusatzeinnahmen bringen können, auch andere viel besuchte Städte hofften auf die Abgabe. Die Stadtverwaltung Günzburg schätzte die aus einer Übernachtungssteuer resultierenden Einnahmen auf einen jährlich siebenstelligen Betrag. (dpa)


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