Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. «Der Bayerische Städtetag nimmt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Abweisung der Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis. Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll», sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer in München.
2023 erließ Staatsregierung generelles Verbot für Bettensteuer
Die Einführung einer Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist seit vielen Jahren ein Streitthema. Die Staatsregierung hatte 2023 ein generelles Verbot erlassen, welches aus Sicht der Kommunen aber unzulässig in deren Finanzhoheit eingreift. Das Gericht teilte die Bedenken aber nicht, es verweist darauf, dass die Kommunen von Bund und Freistaat derart finanziell auszustatten sind, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Auch dieser Punkt ist aber seit Jahren umstritten. Städte und Gemeinden klagen immer wieder darüber, dass sie Aufgaben übernehmen müssen, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.
«Schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaats»
Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (SPD) bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als unbefriedigendes Urteil für die städtischen Haushalte. «Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, auch wenn sie unseren kommunalpolitischen Zielen entgegensteht.» Es wäre eine Frage der Fairness und Angemessenheit, wenn der große Zustrom von Gästen aus dem In- und Ausland einen Beitrag zur Mitfinanzierung dieser Leistungen aufbringen würde. «In einer Zeit, in der die Kommunalfinanzen bekanntermaßen am Limit sind, halte ich das generelle Verbot dieser steuerlichen Option in Bayern, die ausschließlich die Besucher betrifft, für ein kurzsichtiges und schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaates.»














