"Working Family" - Rheinland-Pfalz unterstützt familiengeführte Betriebe

| Politik Politik

Mit der Initiative «Working Family» will das Land Rheinland-Pfalz mit den Industrie- und Handelskammern familiengeführte Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern unterstützen.

Der Wettbewerb um Fachkräfte in den Regionen und auch international werde immer härter, erklärte Wirtschafts- und Tourismusministerin Daniela Schmitt (FDP) am Donnerstag in Mainz. «Working Family» sei ein wichtiger Baustein gegen Fachkräftemangel. Die Initiative unterstütze zudem die Umsetzung der gemeinsamen Tourismusstrategie 2025 des Landes.

Es sei deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass die Branche aus sich heraus aktiv werde und mit einer starken und authentischen Arbeitgebermarke für sich werbe, betonte die Ministerin. Die Initiative war 2021 ins Leben gerufen worden. Landesweit haben sich inzwischen 62 Familienbetriebe im Netzwerk «Working Family» zusammengeschlossen. Sie planen in gemeinsamen Workshops und Schulungen Aktionen, um potenzielle Bewerber auf das Netzwerk und die vielfältigen Berufe in den Familienbetrieben hinzuweisen.

«Wir freuen uns, wenn das Netzwerk weiter wächst und noch mehr engagierte Betriebe Teil dieser starken Gemeinschaft werden», erklärte Albrecht Ehses, tourismuspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. «Hotellerie und Gastronomie spielen eine Schlüsselrolle in Rheinland-Pfalz und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der touristischen Leistungskette vor Ort», betonte auch Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. Es gelte, die gastronomische Vielfalt durch qualifizierte Fachkräfte zu stärken - sei es durch die Integration von ausländischen Mitarbeitenden oder Initiativen wie «Working Family». (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.