Bundeskartellamt identifiziert Probleme bei Nutzerbewertungen

| Technologie Technologie

Das Bundeskartellamt hat heute die vorläufigen Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Dazu gehören vor allem eine zielgenaue Filterung der abgegebenen Bewertungen und die Zulassung gekennzeichneter und damit für den Verbraucher erkennbarer Produkttests. Viele Verbraucher vertrauen bei der Suche nach einem Produkt, einem Arzt oder einer Reise im Internet auf die Bewertungen anderer Nutzer. Nutzerbewertungen sind häufig auch für das Ranking von Waren und Dienstleistungen bedeutsam. Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen. Dies benachteiligt auch diejenigen Unternehmen, die sich nicht an unseriösen Nutzerbewertungen beteiligen.“

Das Thema „Fake-Bewertungen“ ist in der öffentlichen Diskussion aktueller denn je. Das Bundeskartellamt hat daher im Rahmen seiner Sektoruntersuchung die Funktionsweisen von Bewertungssystemen untersucht, die Interessenlagen der verschiedenen Marktteilnehmer analysiert und eine Kategorisierung der in der Praxis relevanten Problembereiche vorgenommen sowie dazu sachgerechte Lösungsansätze formuliert.

Die Untersuchung der Bewertungssysteme hat große Unterschiede im Hinblick auf die Vorgehensweise der verschiedenen Portale bei der Erfassung, der Filterung und der Darstellung von Bewertungen ergeben. Nur einzelne Portale setzen spezifische Filter zur Identifizierung von gefälschten Bewertungen ein und sanktionieren diese auch systematisch. Die meisten Portale nehmen hingegen nur eine automatische oder manuelle Vorab-Prüfung auf Schimpfworte, Werbung oder Datenschutzverstöße vor und beschränken sich darüber hinaus auf die nachträgliche Überprüfung der als kritisch gemeldeten Bewertungen. Diese Vorgehensweise führt mitunter zur Löschung von überproportional vielen negativen Bewertungen.

Die Untersuchung hat zudem gezeigt, dass ein Großteil der Verbraucher zwar Nutzerbewertungen lesen will, aber nur wenige Verbraucher in bestimmten Situationen selbst Bewertungen schreiben. Gleichzeitig ist das Interesse der Portale und der Anbieter an Nutzerbewertungen sehr hoch, da viele Bewertungen regelmäßig zu Umsatzsteigerungen führen. So kommt es zu einer „Angebotslücke“ bei den Bewertungen. In dieser Lücke bewegt sich das Geschäftsfeld der Bewertungsvermittler, deren seriöse Vertreter allerdings zunehmend von unseriösen „5-Sterne-Garantie“-Angeboten in den sozialen Netzwerken verdrängt werden.

Andreas Mundt weiter: „Das Problem von Fake-Bewertungen wird oft mit Bewertungen, die von Computerprogrammen („Bots“) oder von Dienstleistern erstellt wurden, gleichgesetzt. Diese Pauschalisierung wird dem tatsächlichen Spannungsfeld der Interessenlagen und den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Portale nicht gerecht. Beispielsweise können seriöse Bewertungsvermittler durchaus einen Beitrag für die Erstellung von Bewertungen leisten. Es muss vielmehr darum gehen, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, ob Bewertungsvermittler eingeschaltet waren, um damit die schwarzen Schafe von den seriösen Vermittlern zu trennen.“

Das Bundeskartellamt hat die identifizierten Probleme bei Nutzerbewertungen verschiedenen Kategorien zugeordnet und dafür differenzierte Lösungsansätze entwickelt:

  • Für Bewertungen, bei denen das Produkt in Wahrheit gar nicht genutzt wurde, oder inhaltlich beeinflusste Bewertungen sollten die Portale in die Pflicht genommen werden, damit solche Bewertungen unterbleiben. Dafür müssen spezifische Vorab-Prüfungen und Filtertechnologien verwendet werden. Einzelne Portale führen solche Prüfungen bereits durch.
     
  • Bewertungen werden zum Teil durch die kostenlose Überlassung eines Produkts für einen Test oder durch andere Anreize initiiert. Solche Bewertungen können in der Regel durchaus einen Nutzen für die Verbraucher haben, sie müssen aber insbesondere auf Handelsplattformen als solche gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher die Bewertung richtig einordnen kann.
     
  • Auf einigen Portalen führen die existierenden Bewertungssysteme zu einer verzerrten Darstellung des tatsächlichen Meinungsbildes. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass die Abgabe einer positiven Bewertung für den Nutzer technisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist als eine negative Bewertung. Auch bei nachträglichen Überprüfungen von Bewertungen kann es zu Verzerrungen kommen, da mehr negative als positive Bewertungen aufgrund von entsprechenden Beschwerden überprüft und entfernt werden. Abhilfe könnten hier verbesserte Bedingungen für die Prüfung der Authentizität der Bewertungen schaffen.

In Deutschland gibt es keinen behördlichen Verbraucherschutz. Daher kann nur an die betroffenen Portale appelliert werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwillig umzusetzen, oder es kann auf dem Zivilrechtsweg eine entsprechende Verantwortlichkeit der Portale eingefordert werden. Einer Klarstellung bedarf u. a. auch die Frage der Verantwortlichkeit für Verstöße gegen bestehende Vorschriften, da an der Entstehung und Verbreitung einer Bewertung meist mehrere Parteien, die Plattform, der Hersteller, ein Händler oder Dienstleister und evtl. auch ein Bewertungsvermittler beteiligt sind.

Die Erkenntnisse kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), wie folgt:

„Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nichtauthentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen. Wir pflichten dem Bundeskartellamt auch in der vorläufigen Schlussfolgerung bei, dass insbesondere Portale im Bereich von Dienstleistungen (wie z.B. Hotels oder Ärzte) eine Vorab-Überwachung hinsichtlich manipulierter Bewertungen vornehmen sollten. Generell wäre es aus Sicht des Hotelverbandes zu begrüßen, wenn das Bundeskartellamt zusätzlich die Befugnis erhielte, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen.“ 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im analogen Leben zahlen viele Menschen in Deutschland weiterhin mit Bargeld. Trotzdem nimmt sein Einsatz ab, denn immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden im Internet gekauft. Die Bezahlung erfolgt überwiegend auf dem elektronischen Weg. Neben Paypal gehören die Kredit- und Debitkarten zu den beliebtesten Zahlungsmitteln.

E-Mails schreiben, Briefe verfassen, Bilder erstellen: ChatGPT und andere Tools haben Künstliche Intelligenz auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne besondere Vorkenntnisse nutzbar und in der Breite bekannt gemacht.

Die Access Group hat die Übernahme von Guestline bekannt gegeben. Guestline ist ein führender Anbieter von Vertriebs- und Verwaltungsplattformen für Hotels und bietet eine Reihe von Cloud-Lösungen, mit denen Hoteliers alle Aspekte ihres Geschäfts an einem Ort verwalten können.

Das interne Kommunikationssystem von Booking.com erweise sich laut Hotelverband zunehmend als Sicherheitsrisiko und Achillesferse der Branche. Das System scheine seit Anfang dieses Jahres gleich mehrfach als Einfallstor für Betrügereien genutzt worden zu sein.

In allen Hotels der Novum Hospitality optimiert ein Chatbot künftig die Gästekommunikation. Die von DialogShift entwickelte KI unterstützt die Reservierungsabteilungen sowie den Service bei der Beantwortung eingehender Gästeanfragen.

Das Wetter ist schön und das Essen ist gut.“ – Grüße aus dem Urlaub gehören für die meisten fest zur Auszeit dazu. Dabei überbringen die deutschen Sommerurlauberinnen und -urlauber diese am häufigsten per Telefon und Messenger.

Viele Twitter-Nutzer sind seit der Übernahme des Dienstes durch Elon Musk unzufrieden. Nun wird sich zeigen, ob Mark Zuckerberg mit seiner App Threads eine Alternative etablieren kann. In der EU ist die Twitter-Kopie allerdings vorerst nicht verfügbar.

Pressemitteilung

TrustYou setzt mit mit der Veröffentlichung von responseAI neue Maßstäbe im Bewertungsmanagement. Die neue Funktion nutzt künstliche Intelligenz, um automatische Antworten auf Gästebewertungen zu generieren. Durch die neue Technologie soll der Aufwand, der für die Erstellung einzigartiger Antworten erforderlich, um bis zu 70 Prozent reduziert werden.

Checkpoint Systems hat seine Zusammenarbeit mit McDonald's Frankreich bekanntgegeben. Ziel des Projekts ist die Installation von RFID-Hardware und -Software, um die Abläufe rund um Mehrwegverpackungen zu optimieren.

Booking.com hat einen neuen KI-Reiseplaner angekündigt. Der „AI Trip Planner“ wird am 28. Juni 2023 für eine Auswahl von US-Reisenden eingeführt. Reisende können dem Tool sowohl allgemeine reiserelevante Fragen stellen als auch spezifischere Abfragen durchführen und dann buchen.