Digitale Barrierefreiheit: Informationen und Vorlagen für Hotels und Restaurants

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Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein Gesetz, das auch Hoteliers und Gastronomen zwingt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bisher oft als freiwillige Maßnahme im Sinne der Inklusion galt, wird nun zur gesetzlichen Pflicht.

Im DEHOGA-Shop finden Hoteliers und Gastronomen ein kostenloses Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie ein Muster für die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Buchungsplattformen, Apps oder digitale Speisekarten auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein müssen. Dazu zählen etwa:

  • Blinde oder sehbehinderte Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind
  • Gehörlose, die Inhalte in Gebärdensprache benötigen
  • Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, die besondere Bedienbarkeit brauchen

Barrierefreiheit umfasst dabei Texte, Navigation, Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und vieles mehr.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt grundsätzlich für privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, sobald diese in großem Umfang digital angeboten werden. Im Klartext: Wer als Hotel oder Gastronomiebetrieb eine Website mit Online-Buchung, digitale Speisekarte, Self-Check-in oder App-basierte Services anbietet, muss diese künftig barrierefrei gestalten, wenn das Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 neu gegründet wird.

Bestehende Betriebe profitieren von einer Übergangsfrist:

  • Bereits bestehende Webseiten müssen bis spätestens 28. Juni 2030 angepasst werden.

Was muss konkret gemacht werden?

Die Anforderungen orientieren sich an der sogenannten EN 301 549 sowie den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) auf dem Level AA. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:

  • Texte klar und verständlich schreiben
  • Bilder mit Alternativtexten versehen
  • Formulare korrekt beschriften
  • Bedienbarkeit über Tastatur sicherstellen
  • Ausreichende Farbkontraste nutzen
  • Videos mit Untertiteln und ggf. Gebärdensprachdolmetschung ausstatten

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen das BFSG können ab 2025 von der Marktüberwachungsbehörde geahndet werden. Es drohen:

  • Abmahnungen und Bußgelder (bis zu 100.000 Euro)
  • Imageverluste und rechtliche Auseinandersetzungen
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Was Hoteliers und Gastronomen jetzt tun sollten

  1. Bestandsaufnahme machen:
    Prüfen Sie Ihre Webseite, Apps und Buchungstools auf Barrierefreiheit.
  2. Agentur oder IT-Dienstleister kontaktieren:
    Lassen Sie sich professionell beraten, idealerweise von jemandem mit Erfahrung in der Umsetzung nach WCAG.
  3. Stufenplan entwickeln:
    Beginnen Sie mit den wichtigsten Elementen: Navigation, Text, Buchungsprozess.
  4. Langfristig barrierefrei denken:
    Auch neue Inhalte oder Tools sollten künftig barrierefrei geplant werden – das spart Aufwand und Kosten.

Fazit: Pflicht mit Potenzial

Digitale Barrierefreiheit ist keine reine Vorschrift, sondern bietet auch echte Chancen:

  • Zielgruppen erweitern
  • Usability für alle verbessern
  • Image als inklusives Unternehmen stärken

Gerade im Gastgewerbe – das für Gastfreundschaft steht – sollte digitale Teilhabe eine Selbstverständlichkeit sein. Wer jetzt handelt, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern auch digital zukunftsfähig.

Weiterführende Links:


✅ Checkliste: Digitale Barrierefreiheit für Ihre Hotel- oder Gastronomie-Webseite

1. Allgemeine Anforderungen

  • Sind alle Inhalte ohne Maus (nur mit Tastatur) erreichbar und bedienbar?
  • Ist die Navigation klar strukturiert und logisch aufgebaut?
  • Gibt es eine Möglichkeit, die Schriftgröße zu verändern?

2. Bilder und Medien

  • Haben alle Bilder sinnvolle Alternativtexte (Alt-Texte)?
  • Sind Videos mit Untertiteln versehen?
  • Gibt es bei erklärungsbedürftigen Videos eine Textbeschreibung oder Gebärdensprachversion?

3. Texte und Inhalte

  • Sind Texte leicht verständlich formuliert?
  • Werden Fachbegriffe oder Fremdwörter erklärt?
  • Gibt es keine blinkenden oder schnell wechselnden Inhalte?

4. Design und Farben

  • Sind Farben mit ausreichendem Kontrast gewählt (z. B. dunkelblau auf weiß)?
  • Wird auf Farbe allein zur Informationsvermittlung verzichtet (z. B. grün = gut, rot = schlecht)?
  • Ist die Schrift gut lesbar (ausreichend groß, klare Schriftart)?

5. Mobile und technische Umsetzung

  • Ist die Seite responsiv (mobilfreundlich)?
  • Funktionieren alle Buchungstools, Formulare und Widgets auch mit Screenreadern?
  • Wurde ein Accessibility-Test durchgeführt (z. B. mit dem BITV-Test)?

6. Zeitplan und Pflichten (gesetzlich)

  • Neuer Betrieb ab 28. Juni 2025 → Webseite muss barrierefrei sein
  • Bestehender Betrieb → Barrierefreie Webseite bis spätestens 28. Juni 2030
  • Plan zur Umsetzung erstellt? (intern oder mit Dienstleister)

7. Dokumentation & Feedback

  • Gibt es eine Seite mit Hinweisen zur Barrierefreiheit?
  • Gibt es ein Feedbackformular, falls Nutzer:innen Probleme haben?
  • Ist der Barrierefreiheitsstatus dokumentiert (z. B. als Erklärung oder Zertifikat)?

Tipp:
Beginnen Sie mit einem Accessibility Quick-Check: Lassen Sie Ihre Webseite z. B. mit kostenlosen Tools wie Wave (wave.webaim.org) oder Accessibility Insights prüfen.

Fazit:
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess – mit dieser Checkliste legen Sie den Grundstein für eine zugängliche, nutzerfreundliche und zukunftssichere Online-Präsenz.

 

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