EU verhängt Millionenstrafe gegen Google

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Die EU verhängt gegen Google wegen unfairer Geschäftspraktiken eine Strafe von 890 Millionen Euro. Der US-Konzern hat nach Ansicht der Europäischen Kommission mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM - prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission. 

Zudem hindere der Online-Riese App-Entwickler bei Google Play zu sehr daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben - also etwa auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu verweisen. 

Google: Entscheidung macht Dienste kaputt 

Der US-Konzern kritisierte, die Entscheidung mache zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. «Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants», teilte Google mit. 

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. «Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen», hieß es weiter. 

Trump droht mit Zöllen

Nach der milliardenschweren EU-Strafe gegen Google hat US-Präsident Donald Trump «einen erheblichen Zoll» auf Einfuhren aus der Europäischen Union angedroht. «Die Europäische Union wird für dieses illegale und höchst unethische Verhalten, vor dem ich sie wiederholt gewarnt habe, einen sehr hohen Preis zahlen», schrieb er auf seiner Plattform Truth Social. Zugleich betonte er, dass zunächst eine Untersuchung eingeleitet werde, um damit eine «Abzocke amerikanischer Unternehmen und damit der amerikanischen Steuerzahler» näher zu beleuchten.

Trump dürfte sich damit auf den Paragrafen 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 berufen. Dieser räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor Untersuchungen durchgeführt, Kommentare eingeholt und Anhörungen abgehalten wurden.

Der US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hatte am Donnerstagabend auch auf Basis von Paragraf 301 gegen rund 60 Handelspartner wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit neue Zölle verhängt.

Google als Torwächter eingestuft 

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. 

Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

EU-Kommission verlangt Änderungen

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssten in den Suchergebnissen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die EU-Kommission begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen Dienste in der Google-Suche vorgeschlagen habe und diese bereits teste. 

Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim App-Marktplatz Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar gewesen.

Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Ansonsten drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. 

EU-Verfahren könnte wieder vor Gericht landen

Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren. Zuletzt kam es nach ähnlichen Entscheidungen der EU-Kommission zu Gerichtsprozessen, die sich zum Teil über Jahre erstreckten. Erst Anfang des Monats bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Google muss nach dem Urteil 4,1 Milliarden Euro zahlen. 

Angesichts der nun verhängten, deutlich geringeren Strafe äußerten sich Unternehmen einer Koalition von über 60 betroffenen Tech-Firmen - darunter die Suchmaschine Ecosia oder das Online-Wetterportal wetter.com - enttäuscht. Google werde weiterhin Geldstrafen zahlen, solange dies günstiger sei, als sich an die Vorschriften zu halten, beklagte der Geschäftsführer der Buchungsplattform GetYourGuide, Johannes Reck. (dpa)


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