AirHelp zieht wegen Ryanair-Streik vor den Bundesgerichtshof

| Tourismus Tourismus

Im Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugsausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die irische Airline weigert sich jedoch, seine Kunden zu entschädigen. Nun zieht AirHelp in der Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer Entschädigungspflicht befreien würde.

"Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof aber bereits im April 2018, dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen", kommentiert Christian Leininger, Rechtsanwalt von AirHelp.

Sämtliche deutsche Landgerichte sprechen Passagieren bei Streiks Entschädigungen zu - außer Kleve

Nun folgte das Landgericht (LG) Kleve jedoch der Argumentation von Ryanair. Das Gericht lässt jedoch die Möglichkeit zu, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Diese Option wird AirHelp nutzen, um den Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu bringen.

"Die Entscheidung des LG Kleve ist überraschend, denn bislang haben nahezu sämtliche deutsche Landgerichte, die sich mit dem Thema befasst haben, verbraucherfreundlich entschieden und den betroffenen Passagieren Entschädigungen zugesprochen. Es ist unverständlich, wieso die betroffenen Fluggäste die Folgen eines Arbeitskampfes zwischen einer Airline und ihrem Personal zu spüren bekommen sollten, ohne dafür entschädigt zu werden. In diese Richtung urteilten unter anderem die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, Landshut, Bremen, Bad Kreuznach und Berlin", erklärt Christian Leininger und führt fort:

"Gleichzeitig bietet dieses Urteil für uns die Möglichkeit, in der Sache in Deutschland für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden die Entscheidung nämlich anfechten und vor die oberste juristische Instanz in Deutschland ziehen - den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Entscheidung des BGH wird für sämtliche deutsche Gerichte bindend sein und wir sind uns sicher, dass der BGH sich unserer Auffassung anschließen wird. Ein BGH-Urteil könnte noch in diesem Jahr folgen. Passagiere, die ähnliche Erfahrungen mit Ryanair oder einer anderen Airline gemacht haben, raten wir unbedingt dazu, nicht aufzugeben. Wir von AirHelp unterstützen Reisende dabei komplett risikofrei und ziehen - wenn nötig - sogar vor Gericht für sie."

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Venedigs neuer Bürgermeister Venturini bringt eine deutliche Erhöhung der Eintrittsgebühr für Tagesbesucher ins Spiel - auf bis zu 50 Euro. In der Lagunenstadt sorgt der Vorstoß für Wirbel.

Ob liegen gelassen oder geklaut: Wer im Urlaub plötzlich ohne Pass dasteht, sollte handeln. Denn spätestens bei der Rückreise kann es sonst bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen. Was ist zu tun?

Vom Harz-Ausflug bis zum Bauhaus-Besuch: Gäste haben in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr rund 3,6 Milliarden Euro ausgegeben. Vor allem Tagesreisende sorgen für Umsatz.

Eine bundesweite Auswertung zeigt, dass naturnahe und vereinsgetragene Freibäder in mittelgroßen Städten die höchste Zufriedenheit erzielen. Das Dresdner Zschonergrundbad verteidigt dabei zum dritten Mal in Folge den Spitzenplatz.

Ein Bericht des IT-Sicherheitsunternehmens Check Point zeigt einen Anstieg der Cyberangriffe in der Reisebranche um 24 Prozent im Mai 2026. Betrüger nutzen dabei zehntausende gefälschte Internetadressen, um gezielt Daten von Urlaubern abzugreifen.

Eine Studie von Helvetia Österreich belegt, dass 56 Prozent der Österreicher den Sommerurlaub mit dem eigenen Pkw planen. Während technische Checks vor allem von der älteren Generation durchgeführt werden, führen unbekannte Routen insbesondere bei jüngeren Fahrern zu Stress.

Four Seasons Yachts erweitert ihre Flotte und plant für das Jahr 2028 die Inbetriebnahme der neuen Yacht Four Seasons II. Das Schiff wird mit 79 Suiten ausgestattet sein, zu denen auch wohnraumähnliche Unterkünfte auf den oberen Decks gehören.

Airbnb und der Deutsche Tourismusverband fördern ländliche Tourismusprojekte in Deutschland mit insgesamt einer Million Euro. Bewerbungen für den Wettbewerb NaturMomente können bis zum 9. September 2026 eingereicht werden.

Eine Umfrage zeigt, dass deutsche Urlauber verstärkt geringere Nebenkostenbudgets für Verpflegung und Ausflüge an ihren Urlaubsorten einplanen. Während die Summen bis zu 500 Euro pro Person deutlich an Relevanz gewinnen, sinkt der Anteil höherer Budgets spürbar.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus sieht den internationalen Deutschlandtourismus trotz geopolitischer Unsicherheiten auf stabilem Kurs. Aktuelle Daten und Branchenumfragen deuten laut DZT auf eine anhaltende Nachfrage in wichtigen Auslandsmärkten hin.