Pass im Urlaub verloren: Was dann zu tun ist

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Ob liegen gelassen oder geklaut: Wer im Urlaub plötzlich ohne Pass dasteht, sollte handeln. Denn spätestens bei der Rückreise kann es sonst bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen. Was ist zu tun?

Zunächst sollte man den Verlust bei der örtlichen Polizei melden - teilweise geht das auch online. Dann erhält man eine polizeiliche Verlustmeldung. 

Diesen Nachweis braucht es einerseits oft, damit man bei der deutschen Auslandsvertretung überhaupt einen «Reiseausweis als Passersatz» bekommen kann. Andererseits sollte man die Verlustmeldung vorlegen können, wenn man später in Deutschland neue Dokumente beantragt. Zudem kann sie bei möglichen Versicherungsfragen im Nachgang wichtig werden.

Wer einen Ausweis mit Online-Funktion hat, sollte diese Funktion möglichst umgehend sperren lassen. Das geht unter dem allgemeinen Sperrnotruf 0049 116 116 – wichtig ist, dass man für solche Fälle das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief parat hat. Also lieber noch mal nachschauen vor der Abreise.

Wo ist das Konsulat?

Zurück zum Problem im Urlaub: Wo sich das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft befindet, können Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts herausfinden, unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit und dort «Deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Reiseland».

Für die Ausstellung der Ersatzpapiere ist es ratsam, wenn man vor seinem Urlaub Fotokopien der Ausweisdokumente angefertigt und diese möglichst an anderer Stelle platziert als die Pässe selbst, rät der ADAC. Ergänzend kann man auch noch Handyfotos von den Originaldokumenten machen. 

Mit solchen Belegen können die Ersatzpapiere womöglich sofort ausgestellt werden. Ansonsten dauert es länger, weil das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden muss, informiert das Auswärtige Amt.

Dass man schon ohne Pass zurückkommt, darauf sollte man sich selbst in der EU nicht verlassen. Zwar kann bei Flügen die Verlustanzeige ggf. in Verbindung mit einer Kopie des verlorenen Passes als Nachweis ausreichen – doch das sollte man vorher unbedingt mit der Airline abstimmen. 

Auf der sicheren Seite ist man nur mit dem Ersatzausweis. (dpa)


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