Bahn: Schmerzensgeld wegen kaputter Toilette

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Die Deutsche Bahn muss einer Frau 200 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil auf ihrer zweistündigen Fahrt von Koblenz nach Trier die einzige Zugtoilette kaputt war. Das Unternehmen habe sich nach Ansicht der Richter gleich zweimal schuldig gemacht: Einmal, weil die einzige Toilette kaputt war, und zum zweiten, weil niemand die Passagiere darüber informiert habe. Die Klägerin hatte eigentlich 400 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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