Bahn-Streik: Wie Reisende ihre Ansprüche geltend machen können

| Tourismus Tourismus

Nach dem zweitägigen Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn sollten betroffene Reisende möglichst rasch eventuelle Ansprüche geltend machen. Infrage kommt das zum Beispiel dann, wenn ein Zug am Mittwoch oder Donnerstag streikbedingt ausgefallen ist oder stark verspätet ins Ziel kam. Stellt sich das Unternehmen bei einer Entschädigung quer, kann eine Schlichtungsstelle helfen.

«Auch wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen Fahrgäste ein Jahr Zeit haben, ihr Ticket zurückzugeben, empfiehlt sich sofortiges Handeln», sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. Laut dem Experten muss die Beantwortung der Beschwerde dann innerhalb eines Monats erfolgen. Angesichts der vielen Betroffenen werde es aber «ganz sicher länger dauern», bis das Geld zurück beim Kunden ist.

Entschädigungshöhe hängt von konkreter Verspätung ab

Bundessweit den Personenverkehr bestreikt hatte die Lokführergewerkschaft GDL vom 11. bis 13. August, Streikbeginn und Streikende lagen dabei jeweils um 2.00 Uhr am frühen Morgen.

Ihre Ticketkosten zurückfordern können laut Bahn zum Beispiel Kunden, die eine gebuchte Fahrt in diesem Streikzeitraum nicht angetreten haben. Wenn Reisende eine Fahrt angetreten haben, bei der es aber zu Verspätungen und Zugausfällen gekommen ist, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe hängt dabei von der Länge der Verzögerung ab.

Haben Fahrgäste mehr als 60 Minuten später als geplant das Ziel erreicht, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. So steht es im Fahrgastrecht. Haben Reisende bei einer erwartbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten die Fahrt abgebrochen, könnten sie sogar den ganzen Betrag zurückfordern.

Reklamation lohnt sich auch für Zeitkarten-Inhaber

Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Hierfür bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an. Erstattungen geben kann es unter Umständen auch für reservierte Sitzplätze, die nicht eingenommen werden konnten, für Ausgaben für Verpflegung sowie für Übernachtungskosten oder die Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln.

Entsprechende Belege sollten Betroffene aufheben, um die Ansprüche am DB-Schalter oder online über das Fahrgastrechte-Formular geltend machen zu können. Dabei gilt es zu beachten, dass Beträge von weniger als vier Euro nicht ausgezahlt werden. Im Entschädigungsfall können Kunden laut Bahn zwischen einem Gutschein und der Auszahlung wählen.

Sollte es Probleme bei der Reklamation geben, können sich Verbraucher zum Beispiel an die SÖP wenden und online einen Schlichtungsantrag stellen. «Unsere Juristinnen und Juristen, alles Spezialisten in Sachen Fahrgastrechte, prüfen den Fall und sorgen dafür, dass Fahrgäste schnellstmöglich zu ihrem Recht kommen», sagt Klewe. Für Verbraucher ist dieser Service kostenfrei. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Übernachtungszahlen im Harz sind 2023 gewachsen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Bettenbelegung um knapp sieben Prozent, wie der Tourismusverband am Montag in Goslar mitteilte, der in diesem Jahr ein 120-jähriges Bestehen feiert. Gastgeber zeigen sich optimistisch

Der Tourismus in Brandenburg hat im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom erlebt. Man blicke auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück, sagt die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH und rechnet auch für 2024 mit guten Zahlen.

Die Menschen in Deutschland lassen sich von Konjunkturflaute oder Streiks die Reiselaune bislang nicht verderben. Die Branche präsentiert zum ITB-Auftakt teils Rekordzahlen.

Auf der Tourismusmesse ITB ist Künstliche Intelligenz ein Hauptthema. Denn so wie überall, wird sie auch im Reisesektor immer wichtiger - und beeinflusst, wie und wo künftig Urlaub gemacht wird.

Insgesamt stehen auf dem Messegelände 12.000 Parkplätze für die Besucher bereit. Es wird empfohlen, den Radiohinweisen zu folgen und das Leitsystem zu den 5.000 Zusatzparkplätzen am nahe gelegenen Olympischen Platz zu nutzen.

Für ihre vorab gebuchten Reisen haben die Bundesbürger im Touristikjahr 2022/23 insgesamt 79 Milliarden Euro ausgegeben. Das sind 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Rekordwert im Vor-Corona-Jahr 2018/19 stiegen die Ausgaben um 14 Prozent.

Die Reisebranche sieht sich zurück auf Kurs: Die Buchungszahlen steigen, mehr Menschen als im vergangenen Jahr wollen trotz Belastungen durch die Inflation verreisen, ein Teil will mehr Geld für die schönsten Wochen des Jahres ausgeben.

Der Tourismus in Brandenburg hat im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom erlebt. Man blicke auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück, sagt die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH und rechnet auch für 2024 mit guten Zahlen.

Die Buchungen für die Sommerreisezeit laufen auf Hochtouren. Der Reisekonzern DER Touristik verzeichnet eine deutlich gestiegene Nachfrage.

Beim 12. Tag des barrierefreien Tourismus am 6. März 2024 erörtern unter anderem politische Entscheider, Vertreter der Betroffenenverbände, Wirtschaftsunternehmen und andere Organisationen verschiedene Aspekte rund um das Thema Inklusion auf Reisen.