BGH kündigt Corona-Entscheidung im Reiserecht für August an

| Tourismus Tourismus

Ein Mann kündigt bei Ausbruch der Pandemie eine gebuchte Pauschalreise, wenig später wird sie sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Das prüfen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Dienstag. Ursprünglich hatten sie gleich eine Entscheidung verkünden wollen. Nach weiteren Beratungen im Anschluss an die Verhandlung wurde der Termin aber ohne Angabe von Gründen auf den 2. August verschoben.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will er das Geld zurück.

Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es nur, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Bisher ist umstritten, ob es dabei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die weitere Entwicklung ankommt. Je nach Gericht wird mal so, mal so geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträglichen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher in der Verhandlung sagte.

Dem Kläger würde das helfen: Das Landgericht München I hatte dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können. «Ein erhebliches Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird nicht vorgetragen», heißt es in dem Urteil. Dazu äußerte sich Bacher kritisch: Möglicherweise reiche schon Ungewissheit aus, um es unzumutbar zu machen, sich auf eine Reise einzulassen.

Allerdings spielen die Richter auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Denn für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bereits in einem ganz ähnlichen Fall Fragen in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht. (Az. X ZR 53/21)

Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzubuchen. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Rheinkirmes in Düsseldorf feiert mit Start in die Kirmessaison 125 Jahre Jubiläum auf der Rheinwiese. Das Volksfest bietet immer noch Neuheiten: Der Veranstalter verspricht in diesem Jahr rund 30 neue Angebote.

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.