BGH zu «Fahrt ins Blaue»: Programmpunkte nicht beliebig austauschbar

| Tourismus Tourismus

Wer eine «Fahrt ins Blaue» bucht, lässt dem Veranstalter bei der Reisegestaltung erst einmal freie Hand - sobald dieser das Programm bekanntgibt, hat er sich aber festgelegt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mitte Februar hervor, das jetzt in Karlsruhe veröffentlicht wurde.

Der Kläger hatte über ein Reisebüro eine Busreise für elf Leute mit unbekanntem Ziel gebucht, die von 13. bis 15. März 2020 stattfinden sollte. Die Tour, die als «Fahrt ins Blaue» beworben wurde, kostete inklusive Hotelübernachtungen insgesamt 2138 Euro.

Bei der Abfahrt wurde das Reiseprogramm verteilt - es ging nach Hamburg. Dort waren eine Museumsführung und eine große Hafenrundfahrt geplant. Als Höhepunkt wurde ein Musical-Besuch angekündigt. Aber am Nachmittag wurde der Gruppe mitgeteilt, dass dieser Programmpunkt wegen der Corona-Pandemie ausfallen müsse. Stattdessen wurde kurzfristig eine dreistündige Stadtrundfahrt organisiert.

Der Kläger wollte deshalb einen Teil des Reisepreises zurück - und bekam in letzter Instanz Recht. Der Veranstalter habe sich zwar ein Leistungsbestimmungsrecht ausbedungen, entschieden die BGH-Richterinnen und -Richter. Durch Aushändigung des Reiseprogramms sei der Leistungsinhalt aber unwiderruflich konkretisiert worden. Nichts habe darauf hingewiesen, dass das Programm vorläufigen Charakter habe und einzelne Punkte noch austauschbar seien.

Dem höchstrichterlichen Urteil zufolge ist der Wegfall des Musical-Besuchs ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Das Landgericht Osnabrück habe in der Vorinstanz zutreffend festgestellt, dass eine Stadtrundfahrt nicht gleichwertig sei. Dort war der Veranstalter zur Zahlung von 320 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. (Az. X ZR 18/22) (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Schwarzwald Tourismus GmbH hat fünf Orte für ihr Projekt „Schwarzwald.Dorf.Hotel. – Albergo Diffuso“ ausgewählt. Die Modellorte sollen bis Ende 2026 bei der Umsetzung begleitet werden.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Wandersaison hat begonnen. Frische Luft, Ruhe, Hobbits, Weitblicke, Lacher, Betätigung in der Natur, Donald Trump, Bier. Wie schön! Genau das bieten Deutschlands kurioseste Wanderwege.

Fast zwei Drittel der von deutschen Gästen über Airbnb gebuchten Übernachtungen im Inland wurden im Jahr 2025 außerhalb von Städten verbracht. Doch in welchen Regionen war es dabei am günstigsten?

Die Nachfrage nach Campingurlaub zu Pfingsten steigt laut aktuellen Daten von PiNCAMP deutlich an und übertrifft das Wachstum der Sommersaison. Während beliebte Regionen bereits hohe Auslastungen melden, bleiben in vielen europäischen Destinationen noch Restkapazitäten.

Berlin-Touristen können sich künftig kleine Vorteile erarbeiten, wenn sie zum Beispiel Müll einsammeln oder sich anderweitig nachhaltig bei ihrer Reise verhalten. Noch diesen Sommer soll das Programm «BerlinPay» starten.

Der Münchner Flughafen leidet seit der Eröffnung 1992 an einem Geburtsfehler: Er ist mit Fernzügen nicht erreichbar. Bundesverkehrsminister Schnieder deutet an, dass das Manko behoben werden könnte.

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende - und was unternimmt Deutschlands größte Airline? Ein Überblick.

Eine aktuelle Analyse von Accor identifiziert das Mittelrheintal als die Region mit der höchsten Burgendichte in Deutschland. Das Ranking vergleicht zudem die Erreichbarkeit und Besichtigungsmöglichkeiten der historischen Anlagen.

Die Auslastung der Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern lag zu Ostern 2026 laut Umfrage unter den Erwartungen. Als Gründe werden unter anderem gestiegene Kraftstoffpreise und wetterabhängige Reiseentscheidungen genannt.