BTW: Wer die Tourismusbranche retten will, muss die Hilfen verlängern

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Die deutsche Tourismuswirtschaft begrüßt vor der morgigen Sitzung des Koalitionsausschusses aktuelle Bestrebungen der Politik, Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld verlängern zu wollen.

„Die Überbrückungshilfe und das Kurzarbeitergeld sind unverzichtbar, um in der Coronakrise ein Massensterben insbesondere der kleinen und mittelständischen Betriebe in verschiedensten Bereichen des Tourismus zu verhindern. Ein Ende der Pandemie und damit auch der nach wie vor massiven Beschränkungen im Tourismus sind nicht absehbar. Zum Schutz der Arbeitsplätze, der Unternehmen und der touristischen Vielfalt fordern wir die Politik deshalb auf, die Verlängerung der bestehenden überlebenswichtigen Hilfsmaßnahmen schnellstmöglich zu verabschieden. Hinsichtlich der Überbrückungshilfe fordern wir die Politik zudem auf, den Zugang auch verbundenen Unternehmen zu ermöglichen und die ansetzbare Personalkostenpauschale von derzeit 10 auf 25 Prozent bei der Fixkostenermittlung zu erhöhen.“

Die Tourismuswirtschaft ist weiterhin eine der am härtesten von der Coronapandemie betroffenen Branchen. Aufgrund wichtiger Maßnahmen wie Kurzarbeit und Überbrückungshilfe konnten die im Mai vom Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierten 1,2 Millionen gefährdeten Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zwar bisher weitestgehend erhalten werden. Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind jedoch für die gesamte Tourismuswirtschaft weiterhin dramatisch und weite Teile der mittelständisch geprägten Branche kämpfen nach wie vor ums Überleben.

Frenzel: „Die Tourismuswirtschaft ist in dieser Coronakrise noch lange nicht über den Berg. Hilfen zu verlängern ist in dieser Situation unerlässlich. Positiv bewerten wir deshalb auch die Ankündigung von Justizministerin Lambrecht, den Überschuldungstatbestand bis Ende März weiter aussetzen zu wollen. Da Krisenfolgen allerdings auch bis dahin nicht beseitigt sein werden, fordern wir, die Zeit zu nutzen und im Zuge einer zeitnahen Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie, den Überschuldungstatbestand grundsätzlich zu überarbeiten oder sogar abzuschaffen.“


 

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