Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hilton hat seinen Trends Report 2027 veröffentlicht. Die Untersuchung beschreibt, wie sich das Reiseverhalten deutscher Urlauber im kommenden Jahr verändern könnte. Im Mittelpunkt stehen Flexibilität, Erholung, persönliche Entwicklung und Vertrauen.

Dass München für Deutschland ins Rennen um Olympische und Paralympische Spiele geht, hat im Freistaat eine Welle der Euphorie ausgelöst. Auch das Gastgewerbe begrüßte die Entscheidung als starkes Signal für die Landeshauptstadt und den Freistaat.

Die Deutschen planen für diesen Herbst weniger Urlaubsreisen als vor einem Jahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Urlaubsplanungsindex des Deutschen Instituts für Tourismusforschung in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband.

Royal Caribbean Group hat eine Vereinbarung über eine 50-prozentige Beteiligung an Sandals und Beaches Resorts unterzeichnet. Der Abschluss der rund drei Milliarden US-Dollar teuren Transaktion wird für Anfang 2027 erwartet.

Das im Mai eröffnete temporäre Erlebnis-Dorf des Erdbeer-Unternehmens Karls in Wernigerode im Harz soll 2027 in die Verlängerung gehen. Zunächst wird es aber nach den Herbstferien Anfang November schließen.

Lonely Planet zählt Dessau zu seinen Reisezielen für 2027. Autor Anthony Ham stellt das Bauhaus und dessen Einfluss auf die Alltagsarchitektur in den Mittelpunkt.

Die Aktien mehrerer Reiseplattformen haben nach dem Start von Metas KI-Assistent Muse nachgegeben. Analysten befassen sich mit möglichen Folgen für das Geschäft mit Reisebuchungen.

Eine aktuelle Studie der Deutschen Zentrale für Tourismus bestätigt die Bedeutung der Vereinigten Staaten als wichtigsten Überseemarkt für den deutschen Tourismus. Trotz gestiegener Kostensensibilität bleiben die Ankünfte stabil auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Ferienparkkette Center Parcs prüft die Errichtung eines großen Ferienparks im Lausitzer Seenland. Das Projekt auf Brandenburger Seite solle zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See auf rund 90 Hektar Fläche 500 bis 700 Ferienhäuser umfassen.

Tui spürt weiterhin die Folgen des Iran-Kriegs, viele Menschen buchen ihren Urlaub zudem später. Doch es gibt auch Lichtblicke. Was erwartet Europas größter Reisekonzern für die Wintersaison?