Condor vs. Lufthansa: Kartellamt sieht Marktmacht-Missbrauch

| Tourismus Tourismus

Im Streit mit der Lufthansa um gekündigte Zulieferflüge erhält der Ferienflieger Condor Rückendeckung vom Bundeskartellamt. Nach einer vorläufigen Prüfung der Wettbewerbshüter missbraucht die Lufthansa ihre Marktmacht im Kampf um touristische Langstrecken-Passagiere, wie die Behörde am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Lufthansa hatte den langjährigen Pauschal-Vertrag über Zubringerflüge zu den Condor-Fernreisen im vergangenen November gekündigt. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar. Condor reichte daraufhin Beschwerde beim Bundeskartellamt ein.

«Wir sind nach vorläufiger Prüfung der Auffassung, dass die Kündigung einen Missbrauch von Marktmacht darstellt», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt auf Anfrage. «Es wäre natürlich zu begrüßen, wenn die Lufthansa den Vertrag mit der Condor nun doch weiter laufen lassen würde, wie dies einigen Presseberichten der vergangenen Tage zu entnehmen war», sagte Mundt.

Der Kranich-Konzern erklärte, er könne die Aussagen des Kartellamtes nicht kommentieren: «Uns liegt aktuell noch keine finale schriftliche Entscheidung des Bundeskartellamtes vor – auch läuft derzeit noch die Frist zur Stellungnahme.» Die Lufthansa zieht nach jüngsten Aussagen eines Sprechers in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiterlaufen zu lassen. «Eine finale Entscheidung gibt es bisher nicht», hatte der Lufthansa-Sprecher gesagt. Mit Condor hat sich die Airline bislang nicht in Verbindung gesetzt, wie eine Sprecherin des Ferienfliegers auf Anfrage sagte.

Medienberichten zufolge hat auch EU-Kommission die negativen Auswirkungen der Vertragskündigung thematisiert und ist unter anderem deswegen in Berlin vorstellig geworden.

Dem Kartellamt zufolge nutzen durchschnittlich etwa 25 Prozent der Passagiere der Condor-Langstrecken einen Zubringerflug nach Frankfurt, um dort in eine Condor-Maschine umzusteigen. «Ohne diese Zubringerpassagiere kann die Langstrecke der Condor nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht wirtschaftlich betrieben werden», erklärten die Wettbewerbshüter.

Die Lufthansa hatte argumentiert, dass Condor trotz der Beendigung der Vereinbarung weiter Zubringerflüge bei Lufthansa buchen kann. Nach den vorläufigen Prüfungen des Bundeskartellamtes sind die Buchungsmöglichkeiten außerhalb der gekündigten Vereinbarung jedoch nicht ausreichend. «Condor kann damit nicht planbar und verbindlich kombinierte Flugverbindungen insbesondere gegenüber Reiseveranstaltern und Reisebüros anbieten.» Die Lufthansa kann bis zum 7. April 2021 dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet das Bundeskartellamt darüber, ob einstweilige Maßnahmen erlassen werden.

Lufthansa will selbst stärker in das Touristikgeschäft einsteigen, dem nach der Corona-Krise eine schnellere Erholung zugetraut wird als den Geschäftsreisen. Das Unternehmen hat den neuen Betrieb «Eurowings Discover» gegründet, in dem die touristischen Flüge gebündelt werden sollen. Condor war früher selbst eine Lufthansa-Tochter und steht seit dem Untergang des Thomas-Cook-Konzerns mit Hilfe eines großen Staatskredits auf eigenen Füßen. Auch die Lufthansa wurde in der Corona-Krise vom Staat gerettet.

Condor hatte im Streit mit dem Kranich-Konzern zudem beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage eingereicht. Der Ferienflieger will die EU-Auflagen für die staatlichen Milliardenhilfen an den Konkurrenten gerichtlich überprüfen lassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung belegt eine hohe Pünktlichkeits-Disziplin deutscher Reisender und zeigt deutliche Unterschiede beim Bedürfnis nach persönlichem Freiraum. Während Senioren die größte Gelassenheit an den Tag legen, fordert die jüngere Generation verstärkt Distanz.

Fit Reisen hat über 7,5 Millionen Google-Bewertungen analysiert, um die besten Stadtparks Europas zu ermitteln. Während Madrid den ersten Platz verteidigt, bleibt Hamburgs Planten un Blomen die bestbewertete Anlage in Deutschland.

In München entsteht mit der „Marina Monaco“ ein temporäres Freizeitareal auf einem ehemaligen Industriegelände. Die Eröffnung ist für Mai geplant, langfristig soll dort ein neues Stadtquartier entstehen.

Am Bodensee spitzt sich ein Streit zwischen deutschen und Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu – mit spürbaren Folgen für Fahrgäste. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS) fährt in dieser Saison den Konstanzer Hafen nicht an. Hintergrund ist ein Streit über Ticketgelder.

Trotz wirtschaftlicher Schwäche stiegen die Geschäftsreisen in Deutschland deutlich an. Die VDR-Analyse zeigt mehr Reisen, sinkende Kosten und veränderte Strukturen im Markt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus analysiert fortlaufend die Folgen des Iran-Konflikts für den Tourismus nach Deutschland. Berichte zeigen Auswirkungen auf Flugverkehr, Preise und Nachfrage.

Nach Wochen im Persischen Golf haben die «Mein Schiff 4» und «Mein Schiff 5» die Region verlassen können - zwei geplatzte Reisen können nun stattfinden. Auch andere Schiffe passierten die Meerenge.

In Rottweil wird am kommenden Freitag die neue Fußgänger-Hängebrücke „Neckarline“ eröffnet. Die Brücke überspannt das Neckartal auf einer Länge von 606 Metern und gilt damit als längste Hängebrücke ihrer Art in Baden-Württemberg.

Sylt, Usedom, Norderney: Mobiles Arbeiten mit Meerblick ist auch in SH, MV und Niedersachsen möglich. Neben strandnahen Coworking-Plätzen gibt es dafür mancherorts auch spezielle Strandkörbe.

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.