EuGH: Pauschalurlauber können wegen Corona Geld zurück verlangen

| Tourismus Tourismus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Die Kläger buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft dort wurden wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt. Nach sieben Tagen endete die Reise - also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies, weil er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse.

EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis für die Reise reduziert wird, wenn die Pauschalreise nicht vertragsgemäß erfüllt wird - es sei denn der Reiseveranstalter belegt, dass die Vertragswidrigkeit an den Reisenden lag. Der EuGH sollte nun klären, ob die Corona-Maßnahmen auf Gran Canaria vertragswidrig waren.

Die Richter trafen eine urlauberfreundliche Entscheidung: Corona-Maßnahmen können eine solche Vertragswidrigkeit darstellen. Dafür müssen die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden können. Dabei spiele es keine Rolle, dass zur gleichen Zeit am Heimatort ähnliche Corona-Einschränkungen galten. Nun geht der Fall zurück an das Landgericht München, das bei seiner Entscheidung die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen muss. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung belegt eine hohe Pünktlichkeits-Disziplin deutscher Reisender und zeigt deutliche Unterschiede beim Bedürfnis nach persönlichem Freiraum. Während Senioren die größte Gelassenheit an den Tag legen, fordert die jüngere Generation verstärkt Distanz.

Fit Reisen hat über 7,5 Millionen Google-Bewertungen analysiert, um die besten Stadtparks Europas zu ermitteln. Während Madrid den ersten Platz verteidigt, bleibt Hamburgs Planten un Blomen die bestbewertete Anlage in Deutschland.

In München entsteht mit der „Marina Monaco“ ein temporäres Freizeitareal auf einem ehemaligen Industriegelände. Die Eröffnung ist für Mai geplant, langfristig soll dort ein neues Stadtquartier entstehen.

Am Bodensee spitzt sich ein Streit zwischen deutschen und Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu – mit spürbaren Folgen für Fahrgäste. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS) fährt in dieser Saison den Konstanzer Hafen nicht an. Hintergrund ist ein Streit über Ticketgelder.

Trotz wirtschaftlicher Schwäche stiegen die Geschäftsreisen in Deutschland deutlich an. Die VDR-Analyse zeigt mehr Reisen, sinkende Kosten und veränderte Strukturen im Markt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus analysiert fortlaufend die Folgen des Iran-Konflikts für den Tourismus nach Deutschland. Berichte zeigen Auswirkungen auf Flugverkehr, Preise und Nachfrage.

Nach Wochen im Persischen Golf haben die «Mein Schiff 4» und «Mein Schiff 5» die Region verlassen können - zwei geplatzte Reisen können nun stattfinden. Auch andere Schiffe passierten die Meerenge.

In Rottweil wird am kommenden Freitag die neue Fußgänger-Hängebrücke „Neckarline“ eröffnet. Die Brücke überspannt das Neckartal auf einer Länge von 606 Metern und gilt damit als längste Hängebrücke ihrer Art in Baden-Württemberg.

Sylt, Usedom, Norderney: Mobiles Arbeiten mit Meerblick ist auch in SH, MV und Niedersachsen möglich. Neben strandnahen Coworking-Plätzen gibt es dafür mancherorts auch spezielle Strandkörbe.

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.