Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ist das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern zu teuer geworden? Immer mehr Urlauber sind einer Umfrage zufolge unzufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Start ins Tourismusjahr 2026 ist trotzdem vielversprechend ausgefallen.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass sieben von zehn Österreichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheit eine Sommerreise planen. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten führen jedoch zu reduzierten Budgets, vermehrten Urlauben im Inland und einer sensibleren Sicherheitsplanung.

Seit seiner Eröffnung 1992 fehlt dem Münchner Flughafen ein Fernbahnhof. Die Hoffnungen auf eine Behelfslösung haben sich zerschlagen. Eine Prüfung ergab, dass ICE-Züge nicht auf der bestehenden Trasse für S-Bahnen und Regionalzüge fahren können.

Der Reiseveranstalter Dertour verzeichnet für den Sommer 2026 eine starke Reiselust der Deutschen bei stabilen Preisen trotz gestiegener Kerosinkosten. Neben frühzeitigen Buchungen für klassische Sonnenziele und Fernreisen gewinnt das Last-Minute-Segment an Dynamik.

Eine Cover-Analyse zeigt die beliebtesten Urlaubsregionen deutscher Fachredaktionen über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass gedruckte Reisemagazine verstärkt auf naturnahe Rückzugsorte und Bergregionen abseits des Massentourismus setzen.

Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel rät Allergikern mit Anaphylaxie-Risiko zur Mitnahme eines ärztlich verordneten Notfallsets im Reisegepäck. Für den Transport von Adrenalin im Flugzeughandgepäck ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Die DDR-Marineplattform Ostervilm vor Rügen wurde an ein österreichisches Fertighausunternehmen versteigert. Die neuen Eigentümer planen den Umbau der maroden Ostsee-Station zu einem exklusiven, ökologischen Hotel- und Veranstaltungsort.

Eine Untersuchung von Klarna belegt einen deutlichen Wandel im deutschen Urlaubsverhalten hin zu häufigeren und kürzeren Reisen im Jahr 2026. Dies bringt veränderte Anforderungen an die kontinuierliche Finanzplanung und das persönliche Reisebudget mit sich.

Millionen Fans werden zur Fußball-WM in Nordamerika erwartet. Die USA rechnen mit dem bestbesuchten Turnier der Geschichte. Für die Gastgeber geht es um weit mehr als Sport.

Fünf deutsche Gemeinden von den Alpen bis zur Ostsee bewerben sich bei der Welttourismusorganisation um die Auszeichnung als beste Tourismusdörfer der Welt. Die Orte folgen auf die Vorjahressieger Bad Hindelang und Schiltach.